Guter Rat ist Teuer!

warum soll den unbedingt einer gemacht werden wenn der Mann weiss das er der Vater ist,sie ist von ihrem Ex mann getrennt seit über einem jahr das kind wurde letztes jahr gezeugt und ist dieses jahr zur welt gekommen.aber eben leider noch bevor sie geschieden war,somit ist eben der Ex mann als vater eingetragen.derr aber ja nicht der vater ist.

mein schwager ist der vater und ist sich auch sicher das er es ist also warum sollte er dann einen vaterschaftstest machen lassen.

es ging hier nicht um einen vaterschaftstest sondern darum ob jemand weiss wie sich das verhält wegen der vaterschaftsanerkennung wenn eine frau ein kind von einem mann bekommt mit dem sie zusammen ist,aber eben noch mit einem anderen mann verheiratet ist und in scheidung lebt.

warum sollte jeder mann der mit einer frau ein kind hat mit der er nicht mehr zusammen ist ein test machen lassen,wenn er sich sicher ist das er der vater ist.

warum sollte jeder mann der mit einer frau ein kind hat mit
der er nicht mehr zusammen ist ein test machen lassen,wenn er
sich sicher ist das er der vater ist.

Weil es nicht drum geht, ob er sich sicher ist, sondern ob er der Vater ist.
Fazit: Kai ist ein Vollhonk und uns kann’s egal sein.

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Beledigend muss man auch nicht gleich werden,
erstens kennst du ihn nicht und zweitens ist dann in deinen Augen jeder ein „vollhonk“ der keine Test macht.
Was ist daran so schlimm wenn ein Mann sich sicher ist das er der Vater eines Kindes ist???
hab ich irgendwo die Frage gestellt ob er einen Test machen soll oder nicht?glaube nicht.

Aber an alle die meinen er sollte einen Test machen lassen solltet ihr ein kind bekommen mit einer frau die noch verheiratet ist aber in scheidung lebt,macht lieber einen Test obwohl ihr euch sicher sein könnt das das kind vo euch ist.

@JoCor dein beitrag hättest du dir eigendlich sparen können,war nicht wirklich hilfreich,aber hauptsache die tasten haben gescheppert :wink:

Schönen Tag noch!

ist dann in deinen Augen jeder ein „vollhonk“ der keine Test macht.

nein, ein Vollhonk ist einer, der sich unter den von dir geschilderten Umständen sicher ist, dass er der Vater ist, der unter ebendiesen Umständen glaubt, das reiche aus um sein Ansprüche durchzusetzen, und der einen Kumpel hat, der derselben Meinung ist, der zwar in einem Forum nachfragt, aber eigentlich nur hören will, dass er recht hat.

Gruß
A.

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Rate mal, was demnächst gerichtlich angeordnet wird…
Dann kann Kai diesen verquasten Hirnschwurbel ja mal probeweise dem Familiengericht zum Vortrage bringen.

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Ich hab nirgends geschrieben das sie eine Schlampe ist und mit jedem ins Bett geht,der ihr über den weg läuft,und nein es geht mir nicht darum wer recht hat und wer nicht.
aber wisst ihr was beenden wir doch einfach die diskusion,weder ich noch irgendwer sonst muss sich von euch beleidigen lassen,vielleicht sollte mein mann auch einen Test machen lassen ob seine söhne von ihm sind da wir ja nicht verheiratet sind und wir auch nicht 24 stunden aufeiander hocken…
könnte ja sein das es der postmann ist.
vielleicht sollte in zukunft einfach jeder mann einen test machen lassen der vater wird…
nur weil irgendwer meint das wenn man eine in scheidung lebende frau schwängert gleich einen Test machen muss ob man der vater ist oder nicht.
das hier ist ein forum und kein ort an dem man sich beleidigen lassen muss nur weil man nicht der meinung der anderen ist

nur weil irgendwer meint das wenn man eine in scheidung
lebende frau schwängert gleich einen Test machen muss ob man
der vater ist oder nicht.

Zum allerletzten Mal, auch wenn es dich offenbar überfordert:
Es geht hier nicht darum, wer was meint oder glaubt oder will. Die Vaterschaft muss und wird gerichtlich geklärt werden.
Kernig hatte dir das verlinkt. So wird es geschehen, egal was du willst oder wir wollen.

das hier ist ein forum und kein ort an dem man sich beleidigen
lassen muss nur weil man nicht der meinung der anderen ist

Dir wurde deine Frage gefühlte 6874564000 Mal korrekt beantwortet. Dass du damit nicht klar kommst, ist dein Problem.

Und Tschüß!

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vielleicht sollte mein mann auch einen Test machen lassen

ach du bist eine Frau… Dann nehme ich (fast) alles zurück und mache noch einen Versuch. Stell dir mal vor, es kommt zu einer gerichtlichen Klärung der Sache. Die Frau, der Kai und der Noch-Ehemann werden gefragt, von wem das Kind ist. Kai behauptet, es sei von ihm, und der Noch-Ehemann behauptet, es sei von ihm. Die Frau sagt, Kai sei es. Was würdest du als Richter da machen? Genau! Du würdest der Frau glauben und die Vaterschaft des Kai anerkennen.

Aber so funktioniert unsere Justiz, und auch das Jugendamt, nicht. Da zählen weder Mehrheiten noch haben die Aussagen von Frauen höheres Gewicht als die von Männern. Warum? Stell dir vor die drei hätten einen Kumpel Max. Im Verlauf eines Zechgelages der vier in Kais Wohnung hat jemand dem Max eine Bierflasche auf den Kopf gehauen. Max hat es leider nicht überlebt. Vor Gericht sagen der Noch-Mann und die Frau, es sei Kai gewesen. Der aber bestreitet das heftig. Beweise, also Fingerabdrücke oder so was, und Aussagen unbeteiligter Zeugen gibt es nicht. Dann würdest du den Kai verurteilen?

Gruß
A.

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ach du bist eine Frau… Dann nehme ich (fast) alles zurück
und mache noch einen Versuch.

Oha! Das lass mal die Richtigen lesen :wink:
Zum Rest: Eindeutig zu schwierig, wetten :wink:))

sach mal versteht ihr das net,der jetzt geschiedene Mann von ihr weiss das er nicht der Vater ist und stellt auch keinerlei ansprüche,

Kai weiss das er der Vater ist und möchte einfach die Vaterschaft anerkennen,aber ohne deren beider unterschrift gehts halt eben nicht meine güte ich weiss nicht wo euer problem ist.

und nein es muss nicht unbedingt gerichtlich geklärt werden wer der vater ist weil die drei wissen das kai und sie die eltern der kleinen sind.

Zunächst einmal kommt es darauf an, ob das Kind vor oder nach Anhängigkeit des Scheidungsantrags geboren wurde. Wurde es erst nach Anhängigkeit des Scheidungsantrags geboren, dann könnte die Zuordnung des Kindes nach § 1599 Abs. 2 BGB so erfolgen, dass Sie spätestens bis zum Ablauf eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung die Vaterschaft anerkennen und die Kindesmutter und auch ihr - dann geschiedener - Ehemann hierzu ihr Einverständnis geben. Ein Gerichtsverfahren könnten Sie sich dann sparen.

ENDLICH kapiert!!!Also wer rafft es jetzt grade nicht Ihr oder ich.

Ja ihr habt recht und ich meine ruhe nur hat mir der anwalt halt nun mal was anderes gesagt :wink: bzw geschrieben.

Nur wenn die kleine auf die welt gekommen wäre bevor ein scheidungsantag gestellt worden ist hätte man die vaterschaft anfechten müssen und gerichtlich feststellen müssen

hab ihr es jetzt verstanden???

Hallo,

hm, es scheint wirklich nicht in jedem Fall eine gerichtliche Feststlleung der Vaterschaft notwendig zu sein:
http://mitglied.multimania.de/VAMV_OS/911_abstammung…

Gruß
M.

Wurde es erst nach Anhängigkeit des Scheidungsantrags geboren, dann könnte die Zuordnung des Kindes nach § 1599 Abs. 2 BGB so erfolgen, dass Sie spätestens bis zum Ablauf eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung die Vaterschaft anerkennen

Mit Sie ist in unserem Fall Kai gemeint. Er anerkennt die Vaterschaft. Soweit alles ok.

und die Kindesmutter und auch ihr - dann geschiedener - Ehemann hierzu ihr Einverständnis geben.

Sie sind geschieden und der Ex-Ehemann ist bereit, dieses Einverständnis zu geben. Auch ok.

Aus deinen Beiträgen geht aber nicht klar hervor, ob die Mutter auch bereit ist, ihr Einverständnis zu geben. Ist sie bereit dazu, dann ist alles ok, und ich frage mich, was deine Frage soll.

Wenn sie nicht bereit dazu ist, wie stellst du dir dann das vor? Sollen die beiden Männer dem Amt sagen: „Die Mutter ist auch einverstanden“ und das Amt sagt dann „Ja wenn das so ist, dann beglückwünschen wir Herrn Kai zur Vaterschaft“? Oder soll das Jugendamt die Mutter anrufen und fragen, wie sie zu der Sache steht und aufgrund einer Aussage am Telefon entscheiden? Soll das Amt jemanden zu der Mutter hinschicken, ihr einen Stift in die Hand drücken und sagen „Unterschreiben sie hier, wo ich das Kreuzchen gemacht habe.“? Oder gehst du hin und machst eine eidesstattliche Erklärung, dass alle einverstanden sind?

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Nur wenn die kleine auf die welt gekommen wäre bevor ein
scheidungsantag gestellt worden ist hätte man die vaterschaft
anfechten müssen und gerichtlich feststellen müssen

Genau. So braucht man nur (und zwar bald) die Zustimmung, Mitarbeit und Unterschriften der Kindsmutter und deren Ex-Ehemanns (um für den Rest des Lebens für ein Kind zu zahlen, das womöglich doch ganz jemand anders gemacht hat)

hab ihr es jetzt verstanden???

Es gibt also kein Problem. Was wolltest du nochmal hier?

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Hallo,

hm, es scheint wirklich nicht in jedem Fall eine gerichtliche
Feststlleung der Vaterschaft notwendig zu sein:
http://mitglied.multimania.de/VAMV_OS/911_abstammung…

ich lese da:

_ 4. Wer ist der Vater eines Kindes, das kurz vor der Scheidung geboren wird?

Wenn Klaus bis zum Ablauf eines Jahres nach der Scheidung von Sabine und Jürgen die Vaterschaft zu Max anerkennt und Sabine und Jürgen zustimmen, dann ist Klaus der Vater von Max. Eine Anfechtung der Vaterschaft von Jürgen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Stimmt Jürgen aber auch zu, z.B. weil er glaubt, er sei der Vater von Max, dann muss Jürgens Vaterschaft erst angefochten werden, bevor die Anerkennung der Vaterschaft von Klaus wirksam werden kann._

Oh, das sind ja ganz neue Erkenntnisse. Aber leider macht es unseren Fall noch komplizierter, weil jetzt auch noch Jürgen und Klaus ins Spiel kommen. Und im letzten Satz müsste es sicher heißen: Stimmt Jürgen aber nicht zu,

Hallo

dann könnte die Zuordnung des Kindes … so erfolgen, dass … die Kindesmutter … hierzu ihr Einverständnis [gibt].

Du hattest aber doch geschrieben, dass die Kindesmutter genau dazu keine Lust hat. Wenn sie das machen würde, dann gäbe es doch das Problem gar nicht? Und irgendeiner vom Jugendamt habe gesagt, man könne es nur noch innerhalb von 2 Wochen ohne gerichtliche Schritte tun?

ENDLICH kapiert!!!

Vielleicht erklärst du noch mal, ob die Kindesmutter jetzt ihr Einverständnis geben wird oder nicht, damit man es kapieren kann?

MfG

nein, Maja, aber die UP schreibt u.a.:
"Also um es etwas kürzer zu machen bis heute hat sich in der sache nichts getan,heute war Kai auf dem Jugendamt und hat sich beraten lassen,

dort sagte man ihm das Die beiden also sie und ihr ex mann sich binnen der nächsten 2 Wochen darum kümmern müssen die sache zu klären ansonsten würde man die gerichtlich regeln müssen,
mit Vaterschaftstest und allem drum und dran."
und :
„sie sträubt sich aber irgendwie dagegen weil sie ihn am liebsten aus dem leben der kleinen verbannen würde,aber den unterhalt nimmt sie trotzdem gerne“

Das sieht irgendwie nicht nach Friede, Freude, Eierkuchen aus.
Die UP hat aber offenbar die naive Vorstellung, es sei damit getan, dass Kai irgendwie zu wissen glaubt, er sei der Papi und Ämter und Gerichte aus dieser Aussage dann justiziable Schlüsse ziehen können.
könnense aber nich…

Jo

Nur wenn die kleine auf die welt gekommen wäre bevor ein
scheidungsantag gestellt worden ist hätte man die vaterschaft
anfechten müssen und gerichtlich feststellen müssen

Ja aber nur, wenn auch die Kindsmutter dem zustimmt , was ja nach Deiner Schilderung nicht der Fall ist.

hab ihr es jetzt verstanden???

Wir schon, aber Du?

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