Wurde es erst nach Anhängigkeit des Scheidungsantrags geboren, dann könnte die Zuordnung des Kindes nach § 1599 Abs. 2 BGB so erfolgen, dass Sie spätestens bis zum Ablauf eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung die Vaterschaft anerkennen
Mit Sie ist in unserem Fall Kai gemeint. Er anerkennt die Vaterschaft. Soweit alles ok.
und die Kindesmutter und auch ihr - dann geschiedener - Ehemann hierzu ihr Einverständnis geben.
Sie sind geschieden und der Ex-Ehemann ist bereit, dieses Einverständnis zu geben. Auch ok.
Aus deinen Beiträgen geht aber nicht klar hervor, ob die Mutter auch bereit ist, ihr Einverständnis zu geben. Ist sie bereit dazu, dann ist alles ok, und ich frage mich, was deine Frage soll.
Wenn sie nicht bereit dazu ist, wie stellst du dir dann das vor? Sollen die beiden Männer dem Amt sagen: „Die Mutter ist auch einverstanden“ und das Amt sagt dann „Ja wenn das so ist, dann beglückwünschen wir Herrn Kai zur Vaterschaft“? Oder soll das Jugendamt die Mutter anrufen und fragen, wie sie zu der Sache steht und aufgrund einer Aussage am Telefon entscheiden? Soll das Amt jemanden zu der Mutter hinschicken, ihr einen Stift in die Hand drücken und sagen „Unterschreiben sie hier, wo ich das Kreuzchen gemacht habe.“? Oder gehst du hin und machst eine eidesstattliche Erklärung, dass alle einverstanden sind?