Gütertrennung bei eheähnlicher Gemeinschaft

Ich war für 4 Wochen in einer Beziehung mit einem Mann, bei dem ich für den kurzen Zeitraum gewohnt habe. Ich war aber trotzdem bei meinem Exfreund noch gemeldet. Da mein neuer Freund eine verdreckte Arbeitsplatte in seiner Küche hatte und sonst nix anderes, habe ich ihm eine Küche im Wert von 2300€ gekauft (ohne Geräte). Das habe auch nur ich bezahlt von meinem Konto. Da ich ja auch richtig Kochen wollte in seiner Wohnung habe ich auch das alles alleine gezahlt und es wurde nie über Anteil der Küche gesprochen. Sprich ich habe sie gekauft meine Küche. Wir haben auch die Küche an seine Adresse liefern lassen und mit dem Hinweis das sie bei Ihm klingln solln. Jetzt nach 4 Wochen ist alles vorbei. Ich habe ihn ein angebot gemacht das ich die Küche abbaue oder er mir wenigstens die hälfte zahlt. Da er kein Geld hat habe ich ihm gesagt er kann es mir auch in Raten zahlen. Will er auch nicht. Er sagt mir das ich 500€ haben kann , was er aber auch mit einer Monatlichen Rate von 100€ zahlen will. Angeblich hat das sein Anwalt und seine Familie gesagt das das vollkommen ausreicht. Damit gebe ich mich nicht zufrieden, die Küche wurde anfang Mai 2016 gekauft und jetzt bin ich wieder da wo ich immer gemeldet war. Was steht mir jetzt rechtlich zu??? Helft mir bitte weiter.

Hi

Ihr wart für die 4 Wochen weder verheiratet noch hattet ihr eine Eheähnliche Gemeinschaft - ihr habt nur das Bett geteilt sonst nichts. …

Sprich: die Küche gehört dir - Punkt

Entweder

  • er kauft sie dir ab
  • Oder du holst sie ab und nutzt sie selbst
  • Oder du verkaufst sie

Gruß h

Hallo

Das weiß ich nicht genau, ich denke auch, dass du die Küche mitnehmen kannst.
Er hat natürlich jetzt gar nichts mehr, da ja seine alte Küche mit der verdreckten Arbeitsplatte wohl entsorgt worden ist, aber da hätte er sich nicht einfach auf dich verlassen dürfen. Dann muss er sich halt jetzt so lange im Sperrmüll rumsuchen, bis er wieder eine verdreckte Arbeitsplatte findet.

Eine neue Küche kann er sich nicht leisten, und er kann sich auch keine Küche für 1150,- leisten, wenn er kein Geld hat, auch nicht ratenweise. Darüber brauchst du gar nicht mit ihm zu diskutieren. Nur dadurch, dass man eine Sache auf Raten bezahlt, wird sie nicht billiger.

Ja so kann man es sagen. Ich habe nur das Bett mit ihm geteilt und ich war gutgütig und hab sogar für den 1 Monat die hälfte an Miete gezahlt. Das problem ist halt wie komme ich an die Küche? Habe keinen Schlüssel mehr und rein lässt er mich auch nicht um die Küche ab zu bauen.

Hallo,

Seh ich auch so.
Du hast doch sicher noch Bestellung, Rechnung usw.

Gruß
Jörg Zabel

Vielleicht könnte man es doch so betrachten, dass du ihm die Küche durch schlüssige Handlung stillschweigend geschenkt hast. Sicher wäre ich mir da nicht. Schließlich ist eine Küche ja kein Teil, das man so mitbringt, wenn jemanden besucht und nachher wieder mitnimmt.

Hi, du kannst die Küche wieder ausbauen, aber dazu musst du in seine Wohnung und brauchst seine Zustimmung. Wenn er dir das nicht erlaubt, müsstest du vorher zu Gericht und dir dort ein Urteil holen, das ihn verpflichtet, dir die Küche zurückzugeben. Du solltest nicht davon sprechen, du hast sie „für ihn“ gekauft. Das klingt so, als hättest du sie ihm geschenkt.

was wäre denn deiner meinung nach so eine ‚schlüssige handlung‘? und wo genau siehst du eine???

sie hat die küche aber nicht mitgebracht, sie ist bei ihm eingezogen und wollte (und hat) sie selber genutzt!
hier von einer schenkung auszugehen ist schlicht abwegig!

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Ich finde es nicht schlüssig zu glauben, dass man jemandem nach 4 Wochen Beziehung eine Küche schenkt.

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Ich denke nicht, dass man zu Gerichten gehen kann, um sich dort derartige Urteile zu holen!

Aber geil! :smile: Glückauf!

PS: Bitte verfasse hier im Rechtsbrett keine Antworten!

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Also Leute,

nun sagt dem Mädel doch mal, was sie konkret tun kann, um an ihre Küche zu kommen.
Anwalt nehmen? Einstweilige Verfügung? Polizei? Ich hab auch keine Ahnung.

Was aber völlig irrelevant sein dürfte, sind die Befindlichkeiten ihres Ex.

Schönste Grüße
ANn da Cáva

Hallo,

Mit allen Unterlagen zur Rechtsberatung. Das dürfte erstmal für kleines Geld machbar sein.

Gruß
Jörg Zabel

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Ich versuche mein Glück. Ich bedanke mich für eure tolle unterstützung.

Glück wirst Du auch brauchen.

ich sehe nämlich nicht, das Du die Küche oder Geld dafür zurückbekommen kannst. Über das was bereits angeboten wurde und was mir durchaus einleuchtet als „Goodwill“ -Angebot zur gütlichen Einigung.

„Habe ich ihm… eine Küche gekauft“ und " Habe sie gekauft meine Küche"
widerspricht sich nämlich deutlich.

MfG
duck313

Ich denke, man könnte da eine schlüssige Handlung sehen, wo sie eine Küche in seine Wohnung einbauen lässt. Ich weiß ja nicht, was die dazu gesagt haben, sie wird ja nicht wortlos da eine Küche anliefern lassen. Und ob es wirklich nur eine alte Arbeitsplatte vorhanden war, bin ich mir bisher auch noch nicht sicher, vielleicht ist es auch übertrieben.

Jedenfalls, angenommen man mietet eine Wohnung, in der eine olle Küche vorhanden ist, und die tut man weg und stelle eine neue Küche rein, dann muss man beim Auszug zumindestens den alten Zustand wieder herstellen, und kann da auch nicht einfach die neue Küche wegnehmen.

Ich weiß es nicht, ich wollte das nur mal zu denken geben.

Ich finde es aber auch sehr merkwürdig, jemandem in einer so kurzen Beziehung eine neue Küche in die Bude zu stellen.

Das hat sehr viel mit Wunschdenken zu tun: Ich ziehe hier gleich richtig ein, dann ist es gleich eine richtige Beziehung, ich bekoche ihn schön, und in einer schönen Küche fühle ich mich auch gleich viel wohler.

Trotzdem das merkwürdig klingt, ergibt sich für mich dann immer noch nicht die Idee der Schenkung daraus.

sie wurde ja auch vorher „geschenkt“.

wer „sie“?

was wurde vorher - wann vorher??? - geschenkt?

wei

Du musst zitieren, sonst weiß man bei dieser Struktur gar nicht, auf welchen Beitrag du antwortest.

Die Küche

Die Küche wurde ‚geschenkt‘, bevor klar war, dass die Beziehung nur 4 Wochen dauern würde.