Gutgeschrieben statt abgebucht

Einem Freund ist folgendes passiert; Er geht mit seinem Sparbuch zur Bank, Geld abheben. Der Bankmitarbeiter zahlt ihm die gewünschte Summe vom Sparbuch aus aber auf dem Sparbuch wird der Betrag nicht abgebucht sondern eingezahlt. Nach ein paar Tagen, fällt meinem Freund der Irrtum der Bank auf. Darauf entbrannte eine hitzige Diskussion; er meint, das wäre ein Bankfehler und er könne das Geld behalten. Ich bin der Meinung, das er den Irrtum (nicht nur aus Fairness) aufklären muss. Wie sieht die Situation rechtlich aus?

Hier in der Schweiz nennt man das „Ungerechtfertigte Bereicherung“, und muss auf jeden Fall gemeldet werden. Ist bei euch sicher nicht anders. Es wird für ie Bank aber schwer das zu beweisen. Die rechtslage ist klar–> melden

Einem Freund ist folgendes passiert; Er geht mit seinem
Sparbuch zur Bank, Geld abheben. Der Bankmitarbeiter zahlt ihm
die gewünschte Summe vom Sparbuch aus aber auf dem Sparbuch
wird der Betrag nicht abgebucht sondern eingezahlt. Nach ein
paar Tagen, fällt meinem Freund der Irrtum der Bank auf.
Darauf entbrannte eine hitzige Diskussion; er meint, das wäre
ein Bankfehler und er könne das Geld behalten. Ich bin der
Meinung, das er den Irrtum (nicht nur aus Fairness) aufklären
muss. Wie sieht die Situation rechtlich aus?

Hallo,

ich bin kein Jurist u. kann daher keine abschließende Wertung abgeben.
Allerdings ist es schon aus moralischen Gründen völlig verwerflich das Geld behalten zu wollen.
Zudem denke ich, dass es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung i.S. des BGB handelt bzw. um einen Irrtum, der ohnehin anfechtbar ist.
Eine freiwillige Regelung wäre sicherlich angebracht um auch für die Zukunft ein gutes Verhältnis zur Bank zu pflegen. Wer weiß wofür es nochmal gut ist. Man sieht sich immer zwei mal im Leben.

Gruß!
d