Hallo,
ich habe bei Ebay einen Rasenroboter gekauft. Bei der Lieferung des Gerätes war eine Rechnung von dem Verkäufer A an den Erstbesitzer X mit dabei. Die habe ich ja zwecks Restgarantie gebraucht. Nach einem halben Jahr war ein Teil defekt und ich habe bei der Firma A reklamiert zwecks Garantie. Die Firma teilte mir mit dass die Rechnung noch offen sei und sie den ursprünglichen Käufer nicht ermitteln kann.
Ich habe den Rasenmäher in gutem Glauben gekauft. Muss ich den jetzt zurückgeben oder kann man mich in Regress nehmen da er ja aus einem Betrugsfall stammt.
Soll ich jetzt schon zu einem Anwalt gehen?
Ich habe den Rasenmäher in gutem Glauben gekauft. Muss ich den
jetzt zurückgeben oder kann man mich in Regress nehmen da er
ja aus einem Betrugsfall stammt.
„Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.“
Dieser Eigentumsvorbehalt dürfte auf der Rechnung stehen. Der Übergang von Eigentumsrechten (Verkauf) kann nur der Eigentümer veranlassen.
Soll ich jetzt schon zu einem Anwalt gehen?
Solange der Eigentümer nicht auf Rückgabe besteht ist das nicht nötig.
MfG Frank Müller
Falsch
Hallo,
„Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum.“
Dieser Eigentumsvorbehalt dürfte auf der Rechnung stehen. Der
Übergang von Eigentumsrechten (Verkauf) kann nur der
Eigentümer veranlassen.
bevor Du hier derart juristisches Halbwissen verbreitest, solltest Du Dich vielleicht erst Mal kundig machen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt
Der Titel sagt eigentlich schon alles. Fremdes Eigentum kann durchaus durch gutgläubigen Erwerb an einen Käufer übergehen.
Gruß
S.J.