Hallo!
Ist dieser Ausdruck wirklich gebräuchlich? Oder heißt es eher „Zahlung in gutem Glauben“ oder „Bona fide“?
Gruß,
Eva
Servus,
ja, durchaus. Obwohl da stilistisch schon Gewalt im Spiel ist, weil natürlich nicht die Zahlung in irgendeinem Glauben ist, sondern der Zahlende, wird der Begriff im Zivilrecht schon so verwendet.
Eine regelrechte Perle in diesem Zusammenhang ist übrigens der „bösgläubige Erwerb“ (§ 990 BGB), dem man auch kaum abnehmen würde, dass er unter dieser Bezeichnung durchaus üblich ist.
Schöne Grüße
MM
Man würde eher sagen, dass jemand gutgläubig gezahlt hat, weil es natürlich um den guten Glauben des Zahlenden geht.
Oder auch §812, Entreicherung. Wunderbar.
Oder auch der Abweg. Solche Sachen können sich nur Beamte ausdenken.
Ei Servus,
Gaanich! Obwohl auch 1900, als der Code Napoléon - mit entsprechenden Anpassungen und durchaus auch Verbesserungen - ins Deutsche übertragen wurde, sich haufenweise Beamte in der Parlamentarierschaft befanden, geht es hier doch um eine Errungenschaft der Legislative, nicht der Exekutivgewalt: Wenn man dieser das Sagen gelassen hätte, wäre alles noch viel ärger.
Beweis dafür ist, dass es die §§ 961 bis 964 ins BGB geschafft haben: Der „ewige Oberrat“ Wolfgang Winkler, Gott sei seiner Seele gnädig, der alle Funktionen und Qualitäten eines Profs hatte, aber keiner werden wollte, weil er dann nicht mehr zu den Examenszeiten im Frühling nach Paris hätte fahren können, und ein Frühling ohne Paris für ihn nicht gut vorstellbar war, hat uns die Namen des Mannes aus der Reihe der Väter des BGB und den seines Freundes, seines Zeichens begeisterter Imker, genannt, die dafür sozusagen verantwortlich sind, dass die „Bienenvolk-Paragrafen“ ins BGB gelangt sind. Fauler Student, der ich war, hab ich sie vergessen und auch nicht gscheit mitgeschrieben. Gebraucht hätte man diese §§ keineswegs - aber wenn man mag, kann man die schöne alte Diskussion unter Imkern, ob ein Bienenvolk sich aus vielen Hunderten von Individuen zusammensetzt oder ob es insgesamt „ein Bien“ ist - das größte Tier der Welt, weil sich ein Bien über vier Quadatkilometer ausdehnen, aber auch auf wenige Kubikdezimeter zusammenziehen kann, schon auch bis in ein Titanenwerk des Zivilrechts fortragen - wenn dann noch daraus wird „Karl, ich habe da was extra für Dich gemacht!“, wird eine sehr schöne Poesie daraus.
Wie auch immer - so viel Begeisterung für ein vergnügliches und wissenschaftlich interessantes Hobby und so viel in bedrucktem Papier koagulierte Freundschaft gibt es in keinem anderen Zivilgesetzbuch, nur in Täuschland, wo eben auch die papierensten Paragrafenreiter eine zweite Seele in der Brust haben, die wehmütig dem Horn des Postillons lauscht, der in der lauen Vollmondnacht mit seiner Diligence dem Gotthard und dem erträumten Arkadien entgegen eilt.
Ach, wer da mitreisen könnte -
In diesem Sinne
MM
Erratum
… gelangt sind, genannt.
Erratissimum
Quatsch - steht ja schon da.
Sehr schöne Antworten. Seid alle herzlich bedankt!
Gruß,
Eva