Hr. DEFEU ist schon lange Kunde in einem Solarium und hat eine Kundenkarte.
Diese Karte kann er immer wieder aufladen und damit günstiger bräunen, als bei Einzelbezahlung. Der Besitzer Hr. EFEU bucht Ihm im September 2006 einen Wert von 180€ für eine Barzahlung von 100€ auf die Karte.
Die Karte ist im Januar 2007 noch 1/2 voll und Hr. AFEU betritt mal wieder das Sonnenstudio und will seine üblichen 12 Minuten für 6€ sonnen. Zu seiner Überraschung darf er nun nur noch 11:35 Minuten sonnen, weil sich ja die Mehrwertsteuer erhöht hat. Nun sind doch aber die 100€ vom September längst zu 16% beim Finanzamt versteuert oder gegengerechnet worden. Wie sollte denn das Finanzamt nachprüfen, wieviele Karten noch Guthaben beinhalten und wieviel noch nachzuversteuern ist? Oder fließt diese Mehreinnahme nun in Hr. EFEUs Tasche? Ist das überhaupt alles korrekt so, oder wie kann man diesen Vorgang erklären ?
Grüße Hr. CEFEU
(rankin…)
Nun sind doch aber die 100€ vom September längst
zu 16% beim Finanzamt versteuert oder gegengerechnet worden.
Wie sollte denn das Finanzamt nachprüfen, wieviele Karten noch
Guthaben beinhalten und wieviel noch nachzuversteuern ist?
Hallo,
nein, die Umsatzsteuer entsteht erst im Monat der
Leistungserbringung, nicht wenn der Kunde lediglich Gelder
vorauszahlt. Das ist wie bei normalen Geschenkgutscheinen, die
Zahlung führt nur zur Passivierung einer erhaltenen Anzahlung beim
Unternehmer, erst wenn der Kunde das Guthaben/Geschenkgutschein
einlöst, wird es ein Ertrag bzw. Umsatz für den Unternehmer. Insoweit
ist alles korrekt!
Die Überprüfung erfolgt nur im Nachhinein, weil die Steuer der
Unternehmer erstmal selber berechnet. Nur wenn das FA Zweifel an der
Korrektheit der abgeführten Steuer hat, wird sie es überprüfen. Dann
muss der Unternehmer sein Buchwerk vorlegen und das Finanzamt prüft,
wann er wie die Einzahlungen der Kunden erfasst hat und ob seine
Aufzeichnungen formell korrekt sind.
Mfg vom
showbee
Trotzdem ist der Sonnenstudio-Betreiber …
… ein Korinthenkacker, der sich so sicher keine Freunde unter seinen Kunden machen wird.
Gruß, Dietmar
… ein Korinthenkacker, der sich so sicher keine Freunde
unter seinen Kunden machen wird.
Hallo!
in der Tat! Er hätte natürlich vorrangig die Kunden informieren können, die in gutem Glauben Ende Dezember noch ein Vermögen einzahlen in der Hoffnung so der UStErhöhung zu entgehen (fehlerhafte Rechtskenntnis) bzw. im Jahr 2007 auf Altguthaben entsprechende Rabatte von 2,6% einräumen können.
Aber hier hilft sicherlich Angebot und Nachfrage und die allgemeine Marktbereinigung…
der showbee