Guthaben bei den wasserwerken,keine rückerstattung

guten tag,

wenn man eine abrechnung von dem zuständigen wasserwerk erhält (abrechnung für wasser/abwasser) und einem ein sehr großes guthaben mitgeteilt wird und/aber die mitteilung, dass es mit den abschlägen verrechnet wird (was aber eher ungünstig ist, denn schließlich will man keine gigantische nachzahlungen als resultat!!) … ist das so rechtens? schließlich gehört das geld dem wasserkunden und bei nachzahlungen wollen die wasserwerke ihr geld schließlich auch haben.
kann man da einspruch einlegen? oder steht man als kunde machtlos den wasserwerken gegenüber? leider kann man wasser nur über die stadtwerke beziehen und zu keiner konkurrenz übersiedeln :frowning:

jeder hilfreicher hinweis wird dankbar entgegengenommen :smile:

lg
nina

Hallo Nina!

guthaben mitgeteilt wird und/aber die mitteilung, dass es mit
den abschlägen verrechnet wird (was aber eher ungünstig ist,
denn schließlich will man keine gigantische nachzahlungen als
resultat!!)

Wieso sollte denn eine „gigantische Nachzahlung“ folgen? Es ist doch nur einfach so, das sie das Guthaben mit den folgenden Abschlägen verrechnen. Sprich du brauchst die nächsten X Monate keinen Abschlag zu bezahlen…

Gruß
Patrick

ps: oder habe ich da was überlesen bzw. falsch verstanden?!?

Hallo!

(was aber eher ungünstig ist,
denn schließlich will man keine gigantische nachzahlungen als
resultat!!)

Ob es im nächsten Jahr eine Nachzahlung geben wird (und in welcher Höhe), ist völlig unabhängig davon, ob die Rückzahlung dieses Jahr ausgezahlt oder verrechnet wird. Die Höhe der Abschlägw, der im Folgejahr zu bezahlen sind, wird in beiden Fällen gleich ermittelt.

Warum es für Dich wichtig ist, das Geld jetzt ausbezahlt zu bekommen, um es dann in drei Monaten wieder als Abschlag an die Stadtwerke zu zahlen, erschließt sich mir nicht.

Gruß,
Max

… ist das so rechtens? schließlich gehört das

geld dem wasserkunden und bei nachzahlungen wollen die
wasserwerke ihr geld schließlich auch haben.
kann man da einspruch einlegen? oder steht man als kunde
machtlos den wasserwerken gegenüber? leider kann man wasser
nur über die stadtwerke beziehen und zu keiner konkurrenz
übersiedeln :frowning:

jeder hilfreicher hinweis wird dankbar entgegengenommen :smile:

lg
nina

guten tag,

nein, es wird weiterhin ein abschlag bezahlt, nur viel niedriger. aber dennoch…das guthaben steht dem wasserkunden doch als sofort-rückzahlung zu, oder etwa nicht? vom strom und gasanbieter wurde das guthaben rückerstattet (nicht die stadtwerke).
und letztendlich ist es dem kunde seine entscheidung, wenn der abschlag weiterhin die bisherige abschlagshöhe beibehalten soll.
es handelt sich hier nicht um ein paar hunderte euro, sondern um tausende beträge!! da ist eine auszahlung des guthabens nicht gerade ein seltsamer wunsch.

lg
nina

hallo1

nein, es wird weiterhin ein abschlag bezahlt, nur viel
niedriger.

Das ist klar - wenn Du eine Rückzahlung erhältst, wird der Abschlag erniedrigt, denn dann war der Abschlag im vewrgangenen Jhar offensichlich zu hoch. Aber das passiert in der Regel völlig unabhängig davon, ob die Rückzahlung ausgezahlt oder verrechnet wird.

und letztendlich ist es dem kunde seine entscheidung, wenn der
abschlag weiterhin die bisherige abschlagshöhe beibehalten
soll.

Das würde ja bedeuten, daß der Kunde das Recht hat, einen Abschlag zu leisten - tatsächlich handelt es soch aber eher um eine Pflicht. Ob man darauf bestehen kann, mehr zu bezahlen als verlangt wird, weiß ich nicht.

Und wie gesagt: Die Art der Rückzahlung hat mit der Höhe des Abschlags nichts zu tun. Das wäre wirklich kurios.

es handelt sich hier nicht um ein paar hunderte euro, sondern
um tausende beträge!!

Verständlich, daß der zulieferer einen niedrigeren Abschlag berechnen will …

Sag mal, kann es sein, daß Du den Bescheid falsch verstanden hast? So wie Du das schiderst ergibt das keinen Sinn.

Gruß,
Max

Guten Tag,

nein, es wird weiterhin ein abschlag bezahlt, nur viel
niedriger. aber dennoch…das guthaben steht dem wasserkunden
doch als sofort-rückzahlung zu, oder etwa nicht? vom strom und
gasanbieter wurde das guthaben rückerstattet (nicht die
stadtwerke).

fehlt da vielleicht ein Teil der Vorgeschichte?

und letztendlich ist es dem kunde seine entscheidung, wenn der
abschlag weiterhin die bisherige abschlagshöhe beibehalten
soll.

Das klingt so, als ob der Kunde die Stadtwerke als geheimes Sparbuch „benutzt“.

es handelt sich hier nicht um ein paar hunderte euro, sondern
um tausende beträge!! da ist eine auszahlung des guthabens
nicht gerade ein seltsamer wunsch.

Bei ca. 5 Euro pro m³ Wasser wären das mindestens 200 m³ Minderverbrauch gegenüber dem Vorjahr. Da haben also bisher 10 Leute gewohnt und jetzt nur noch einer, oder wie muß man sich das vorstellen?

Provokante Frage: der Stadtwerkekunde ist nicht zufällig auch ALG2-Kunde?

Gruß Gudrun

Guten Tag,

nein, es wird weiterhin ein abschlag bezahlt, nur viel
niedriger. aber dennoch…das guthaben steht dem wasserkunden
doch als sofort-rückzahlung zu, oder etwa nicht? vom strom und
gasanbieter wurde das guthaben rückerstattet (nicht die
stadtwerke).

fehlt da vielleicht ein Teil der Vorgeschichte?

NEIN fehlt nicht, ausser, dass ein neuer wasserzähler eingebaut wurde???

und letztendlich ist es dem kunde seine entscheidung, wenn der
abschlag weiterhin die bisherige abschlagshöhe beibehalten
soll.

Das klingt so, als ob der Kunde die Stadtwerke als geheimes
Sparbuch „benutzt“.

Ach, nun ist der kunde der depp oder wie? von geheimen sparbuch kann keine rede sein, da nicht notwendig!

es handelt sich hier nicht um ein paar hunderte euro, sondern
um tausende beträge!! da ist eine auszahlung des guthabens
nicht gerade ein seltsamer wunsch.

Bei ca. 5 Euro pro m³ Wasser wären das mindestens 200 m³
Minderverbrauch gegenüber dem Vorjahr. Da haben also bisher 10
Leute gewohnt und jetzt nur noch einer, oder wie muß man sich
das vorstellen?

es könnte das lecke wasserhahn im garten gewesen sein der tagelang unbemerkt lief, JA! soll passieren…

Provokante Frage: der Stadtwerkekunde ist nicht zufällig auch
ALG2-Kunde?

das ist nicht nur provokant, sondern total fehl am platze und gemein!
NEIN, es handelt sich um keinen ALG2 bezieher !!!

Gruß Gudrun

hallo1

nein, es wird weiterhin ein abschlag bezahlt, nur viel
niedriger.

Das ist klar - wenn Du eine Rückzahlung erhältst, wird der
Abschlag erniedrigt, denn dann war der Abschlag im
vewrgangenen Jhar offensichlich zu hoch. Aber das passiert in
der Regel völlig unabhängig davon, ob die Rückzahlung
ausgezahlt oder verrechnet wird.

ja richtig, aber beim stromanbieter konnte man sich ganz normal darauf einigen, dass der abschlag so bestehen bleibt, damit es keine böse überraschungen gibt. das war gar kein problem!

und letztendlich ist es dem kunde seine entscheidung, wenn der
abschlag weiterhin die bisherige abschlagshöhe beibehalten
soll.

Das würde ja bedeuten, daß der Kunde das Recht hat, einen
Abschlag zu leisten - tatsächlich handelt es soch aber eher um
eine Pflicht. Ob man darauf bestehen kann, mehr zu bezahlen
als verlangt wird, weiß ich nicht.

ja sicher hat man die pflicht zu bezahlen, schließlich bezieht man wasser, aber was ist mit den rechten? leider sind wasseranbieter immer noch nur die stadtwerke und die nutzen ihre position richtig schön aus.

Und wie gesagt: Die Art der Rückzahlung hat mit der Höhe des
Abschlags nichts zu tun. Das wäre wirklich kurios.

es handelt sich hier nicht um ein paar hunderte euro, sondern
um tausende beträge!!

Verständlich, daß der zulieferer einen niedrigeren Abschlag
berechnen will …

na ja, was hat er denn mit dem geld gemacht? war das geld vom kunden und dem zulieferer gehört nur das geld was verbraucht worden ist, oder versteht man da was falsch?

Sag mal, kann es sein, daß Du den Bescheid falsch verstanden
hast? So wie Du das schiderst ergibt das keinen Sinn.

bescheid wurde bestens verstanden und da steht es dick und schwarz geschrieben. da kann man nix falsch verstehen :smile:

lg
nina ps. an dieser stelle nochmals: nein, kein harz4 oder alg2 empfänger oder sonstiges!!! traurig, dass man sowas überhaupt ansprechen muss…

Gruß,
Max

Hallo,

zum gängigen Verfahren noch einmal, mal abgesehen von einem Neukundenvertrag:

Anhand des tatsächlichen Verbrauchs ermitteln die Stadtwerke die Kosten für die kommende Abrechnungsperiode. Und teilen diesen Betrag in 12 Monatsraten als Abschlagsbetrag.

Guthaben/Rückzahlung: Der Betrag wird mit den anstehenden Raten verrechnet. Dies bedeutet, man zahlt solange keine Abschlagsbeträge, bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Und ja, „Zinsertrag“ genehmigen sich die Stadtwerke, und ist in den Vertragsbedingungen sicherlich so formuliert.

Und nein, nicht der Kunde, sondern der Lieferant bestimmt die Preise und Höhe der Abschlagsraten.

kann man da einspruch einlegen?

Ja, wird aber nichts bewegen.

Gruß
Der Franke

@ franke
hallo franke,

abschläge werden weiterhin gezahlt, nur sehr viel niedriger. also wenn es um eine beibehaltung der abschläge geht (also auch nach einer rückerstattung) so gibt es durchaus anbieter die das auch begrüßen und dem kundenwunsch entsprechen.

die vertragsbedingungen müßten ja auf der einschlägigen homepage einzusehen sein, oder? das wäre mal ein blick wert.

sollte da nichts weiter erläutert sein, dürfen die nicht einfach das geld einbehalten, zumal weiter abschläge gezahlt werden!!!

lg
nina

dies ist auf der homepage nachzulesen unter der rubrik vertragsbedigungen für wasser:

(3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zuviel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.

also, da wird sehr wohl eine rückerstattung erwähnt. da steht nicht, dass die wasserwerke ausschließlich das guthaben verrechnen.
oder wie ist der abschnitt sonst zu verstehen? es wird nicht grundsätzlich abgelehnt bzw. nur auf verrechnung verwiesen.

lg
nina

Guten Tag,

ich fasse mal zusammen, was ich bisher verstanden habe:

Aufgrund eines einmaligen Vorfalles war der Wasserverbrauch im Vor-Vorjahr ungewöhnlich hoch, sodaß die Stadtwerke im Vorjahr die Abschläge drastisch erhöhten.
(Dieser Erhöhung hätte der Kunde mit entsprechender Begründung widersprechen können.)

Der Verbrauch im Vorjahr war aber wieder „normal“, sodaß sich bei der Abrechnung des Vorjahres ein ungewöhnlich hohes Guthaben ergab, woraufhin die Abschläge des lfd. Jahres wieder auf „normal“ zurückgestuft wurden.

Obwohl die hohen Abschläge auf einen einmaligen Grund zurückzuführen sind und die Stadtwerke sich weigern, das hohe Guthaben auszuzahlen, will der Kunde weiterhin die hohen Abschläge leisten, damit er im Folgejahr wiederum um die Auszahlung seines hohes Guthabens kämpfen muß?

Bis hierhin richtig?

Ach, nun ist der kunde der depp oder wie?

Das habe ich nicht gesagt und auch nicht gemeint. Ich kenne nur niemanden, der freiwillig höhere Abschläge haben möchte, als die, die sich aus der letzten Abrechnung ergeben.

das ist nicht nur provokant, sondern total fehl am platze und
gemein!

Die Frage lag doch nahe, oder?
Das Ganze macht überhaupt keinen Sinn, außer dem, daß sich der Kunde monatlich auf dem Papier „ärmer“ rechnet als er ist.

Wenn der Kunde meint, die Stadtwerke halten zu Unrecht sein Guthaben zurück, soll er sich an das zuständige Aufsichtsgremium wenden.
Wer das ist, steht in aller Regel auf der Wasser-Rechnung drauf oder läßt sich bei der Stadtverwaltung erfragen.

Gruß Gudrun

3 „Gefällt mir“

(3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe
Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende
Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der
nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen.

Frage: Kann das Guthaben mit einer monatlichen neuen Abschlagszahlung verrechnet werden?

Oder wären mehrere Abschlagsbeträge zu verrechnen, bis Guthaben aufgebraucht ist?
Dann hättest du Anspruch auf umgehende Auszahlung des restlichen Guthabens.

Du könntest mir Link zu den Vertragsbedingungen auch mailen.

Gruß
Der Franke

Hi, mit der geschilderten Lage sollte man sich nicht zufrieden geben!
Den Stadtwerken einen Brief schreiben u. mit Fristsetzung d. Überweisung d. Guthabens auf das Kto. verlangen. Gleichzeitig d. Einsetzung d. Abschläge in den vorherigen Stand fordern.
MfG ramses90.

Du könntest mir Link zu den Vertragsbedingungen auch mailen.

wurde gemailt :smile: danke!

lg
nina

Gruß
Der Franke

hallo an alle die geantwortet hatten und interessierten,

nach einen anruf bei den wasserwerken und einen rückruf der buchhaltung wird das guthaben ausbezahlt und die abschlagzahlungen bleiben auf einem höheren niveau, damit es nach einem evtl. heißen sommer (garten bewässern, etc.) keine böse überraschung via nachzahlung gibt.

es lohnt sich also die abrechnung nicht immer als entgültig zu sehen.

lg

nina