Guten Tag,
ich fasse mal zusammen, was ich bisher verstanden habe:
Aufgrund eines einmaligen Vorfalles war der Wasserverbrauch im Vor-Vorjahr ungewöhnlich hoch, sodaß die Stadtwerke im Vorjahr die Abschläge drastisch erhöhten.
(Dieser Erhöhung hätte der Kunde mit entsprechender Begründung widersprechen können.)
Der Verbrauch im Vorjahr war aber wieder „normal“, sodaß sich bei der Abrechnung des Vorjahres ein ungewöhnlich hohes Guthaben ergab, woraufhin die Abschläge des lfd. Jahres wieder auf „normal“ zurückgestuft wurden.
Obwohl die hohen Abschläge auf einen einmaligen Grund zurückzuführen sind und die Stadtwerke sich weigern, das hohe Guthaben auszuzahlen, will der Kunde weiterhin die hohen Abschläge leisten, damit er im Folgejahr wiederum um die Auszahlung seines hohes Guthabens kämpfen muß?
Bis hierhin richtig?
Ach, nun ist der kunde der depp oder wie?
Das habe ich nicht gesagt und auch nicht gemeint. Ich kenne nur niemanden, der freiwillig höhere Abschläge haben möchte, als die, die sich aus der letzten Abrechnung ergeben.
das ist nicht nur provokant, sondern total fehl am platze und
gemein!
Die Frage lag doch nahe, oder?
Das Ganze macht überhaupt keinen Sinn, außer dem, daß sich der Kunde monatlich auf dem Papier „ärmer“ rechnet als er ist.
Wenn der Kunde meint, die Stadtwerke halten zu Unrecht sein Guthaben zurück, soll er sich an das zuständige Aufsichtsgremium wenden.
Wer das ist, steht in aller Regel auf der Wasser-Rechnung drauf oder läßt sich bei der Stadtverwaltung erfragen.
Gruß Gudrun