Liebe/-r Experte/-in,
Wir haben für das Jahr 2011 ein Schreiben vom Vermieter bekommen, daß wir ein Guthaben an Nebenkosten in Höhe von 159,77 Euro haben.
Nun wird unsere Miete immer direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen, was ich persönlich immer für etwas schwierig halte, aber leider der „Wunsch“ der Vermietergesellschaft war!
Das Jobcenter möchte jetzt das Guthaben ganz zu ihren Gunsten verrechnen, aber ich finde das nicht ganz rechtens!
Und zwar weil:
von Januar bis September 2011 wurden die 125 Euro vom Jobcenter übernommen
vom Oktober bis Dezember 2011 (Erhöhung auf 139 Euro) wurden aber nur:
127,50 Euro vom Jobcenter übernommen,
11,50 Euro wurden uns vom Lebensunterhalt abgezogen.
Somit würde ich meinen, daß:
34,50 Euro Erstattung an uns für die o. g. drei Monate und
125,27 Euro Erstattung an das Jobcenter, das die anderen Betriebkosten für uns übernommen hatte, korrekt wären!
Was meint ihr? Bzw. kennt ihr irgendeine Grundlage, wie sowas gehandhabt wird, wenn man einen Teil der Betriebskosten vom Lebensunterhalt abgezogen bekommen hat?!
Haben nämlich demnächst ein „Gespräch“ mit einem Sacharbeiter vom Jobcenter wegen unserer (insgesamt drei laufenden) Widersprüche gegen ihre Bescheide/Briefe. Und ich würde gerne wissend dorthin gehen!
DANKE schon mal im Voraus für Eure mögliche Hilfestellung!
Liebe Grüße Sonja