obwohl ich kein Experte im Forum registriert bin, versuche ich Ihnen weiter zu helfen.
Sie Haben einen Anspruch auf Kfz Steuer Pauschbetrag bzw Freibetrag in Höhe von 890 EUR-65% und 70%.Sie können ihren zu zahlenden Betrag mit dem akteuellen vergleichen, die Differenz sollte Ihnen rückerstattet werden.
Die Kfz-Steuer wird ab der Anerkennung deiner Schwerbehinderung um die Hälfte ermäßigt. Wenn Du also die Schwerbehinderung nun rückwirkend geltend machst, dann kann eine solche Summe herauskommen. Mach es doch mal ganz einfach. Nimm dir deinen Kfz-Steuer Jahresbetrag, also wie Du ihn vor der Ermäßigung bezahlt hast und teile ihn durch zwei. Und dann einfach mal die Jahre seit deiner Schwerbehinderung. Wenn Du vor kurzen Kfz-Steuer gezahlt hast, dass rechne das kommende Jahr mit. So kannst du auf diese Summe kommen.
Wenn nicht, wenn Du weiter unsicher bist, ob die Höhe so stimmt, ruf einfach kurz beim Finanzamt ab und hole dir Sicherheit…
da ich Jährlich 80 € gezahlt habe und die Behinderung ja lt. Bescheid erst ab dem 01.03.2010 in Kraft kommt… komm ich im leben nicht auf so eine Hohe Summe.
Die Gültigkeit deiner Behinderung ist nicht mit dem Bescheiddatum gleichzsetzen, sondern gültig ist deine Schwerbehinderung ab Antragsstellung der Schwerbehinderung.
Was steht denn im Steuerbescheid, ab wann §3a KraftStG gewährt wird. Dort müsste irgendwo eine Steuerermäßigung 50 von Hundert stehen und dazu gibt es ein Datum.
Wird wahrscheinlich zur Sicherheit nur der Anruf bei deinem Finanzamt weiterhelfen.
Ja, genauso.
Sie haben ja weder die Daten gefälscht noch was verheimlicht. Es gibt genug größere Steuersünder und Verbrecher auf dieser Welt, Sie sind aber bestimmt nicht eine von denen.
noch einen schönen Abend
Yucatan
danke Yucatan…
öhm übersetzt heißt das dann, dass ich den Scheck quasi
einlösen kann ohne mir Gedanken zu machen??
Deine Angaben sind nicht präzise. Aber: Den Antrag auf Behinderung hast Du bestimmt schon einige Zeit früher gestellt und erst im März `10 Bescheid bekommen. Folgend sind die Guthaben aus anderen Endrichtungszeiträumen, inbegriffen 2010.
Ich sehe Du solltest keine Bedenken habe, den Scheck einzulösen.
Es handelt sich offensichtlich um eine rückwirkende Erstattung. nach dem, was Du schreibst, ist für Dich nicht ersichtlich, wieso Dir das Geld zusteht. das würde ich doch schriftlich machen, bevor Du den Scheck einlöst.
Ruf beim Sachbearbeiter auf dem Steuerbescheid an und bitte um Erklaerungen des Inhaltes.
Er wird dich nicht aufessen sondern seine Erklaerungspflicht nachkommen.
Wenn du eine zweite Meinung brauchst, gehe zum Steuerberater oder zur Steuerhilfeverein.
Gruss,
Pascal