Guthaben in den Nebenkosten anerkennen/anfächten

Hallo,wie lang Zeit das Guthaben in der Nebenkostenabrechnung ,welches schon ausgezahlt wurde,anzunehmen oder anzufechten

Hallo Steffen rose,

Zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung, auch schon bei Auszahlung des Guthabens, hat der Mieter anschließend 12 Monate Zeit, § 556 Abs.3 S.5 BGB. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, § 556 Abs.3 S.6 BGB. Zudem müssen die vom Mieter erhobenen Einwendungen ausreichend bestimmt und konkret sein.
Natürlich hat der Mieter das Recht, Belege einzusehen, allerdings kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen auch Verlangen, dass er Kopien gegen Kostenerstattung vom Vermieter erhält. Beispielsweise ist es nicht ausreichend zu beanstanden, dass die Heizkosten dieses Jahr zu hoch seien.
Beste Grüße
Kocki

Hallo,wie lang Zeit das Guthaben in der Nebenkostenabrechnung
,welches schon ausgezahlt wurde,anzunehmen oder anzufechten