Hallo,wie lang ist Zeit das Guthaben in der Nebenkostenabrechnung ,welches schon ausgezahlt wurde,anzunehmen oder anzufechten
Hallo,
Einwände gegen die Abrechnung kann der Mieter dem Vermieter gegenüber spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung vortragen, wenn also Abrechnung in 11/2012 war, wäre noch Frist bis 11/2013.
lG
Hallo,wie lang ist Zeit das Guthaben in der
Nebenkostenabrechnung ,welches schon ausgezahlt
wurde,anzunehmen oder anzufechten
Moinmoin,
Hallo,wie lang ist Zeit das Guthaben in der
Nebenkostenabrechnung ,welches schon ausgezahlt
wurde,anzunehmen oder anzufechten
Einwände gegen die Abrechnung kann der Mieter dem Vermieter
gegenüber spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang
der Abrechnung vortragen, wenn also Abrechnung in 11/2012 war,
wäre noch Frist bis 11/2013.
Die Informationen sind zu spärlich, als dass man darauf verbindlich antworten könnte.
Genausogut könnte es sich um einen Irrtum seitens des VM handeln, in dem er seinem Mieter zuviel zurückgezahlt hat (weil es zB einen Fehler in der Abrechnung gab, oder…), dieser das gemerkt hat…und nun darauf wartet ob der VM seinen Irrtum auch bemerkt.
Oder sonst irgendwas…
Dann kämen uU auch die normalen Verjährungsfristen in Betracht
http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html
Gruß
M.