Guten Morgen zusammen,
angenommen ein Mieter hat seine erste Nebenkostenabrechnung für seine Wohnung erhalten, aus der sich ein Guthaben von z.B. 240,00 EUR ergibt. Insgesamt hat der Mieter für das Jahr sagen wir mal 3000 EUR, also 250 EUR im Monat, vorausgezahlt.
Nehmen wir weiter an, der Vermieter würde mit der Begründung, dass dieses Guthaben unter 10 % der Gesamtkosten für das Jahr liegt, eine Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen ablehnen. Wäre der Vermieter damit im Recht und müsste der Mieter weiterhin jeden Monat 250 EUR vorauszahlen, obwohl die Abrechnung nur monatliche Kosten von 230 EUR ergeben hat?
Würde mich mal interessieren, wie Ihr diesen fiktiven Fall seht.
Vielen Dank und Gruß,
Klaus
Moin, Klaus,
die Nebenkosten für die Zukunft werden nicht für die Vergangenheit festgelegt, sondern richten sich nach den zu erwartenden Kosten. Liebe Vermieter nehmen sich die Zeit und rechnen dem Mieter vor, was zB die Stadtwerke oder der Gaslieferant angekündigt haben. Damit lassen sich sogar Erhöhungen der Nebenkosten rechtfertigen, die weit über 10 % hinausgehen.
Gruß Ralf
Hallo,
der VM irrt sich hier. Denn wer die bisherigen Monate 2007 beachtet dürfte zu hohe Vorauszahlungen leisten. Allerdings bitte ich zu beachten,dass wir eine Mehrwertsteuererhöhung haben, die sich auf die umlagefähigen Kosten auswirkt.
Grundsätzlich aber muss der VM eine Reduzierung der Vorauszahlung genauso in Kauf nehmen wie er den Anspruch bei Nachzahlungen auf höhere Vorauszahlungen hat.
Gruss Günter
angenommen ein Mieter hat seine erste Nebenkostenabrechnung
für seine Wohnung erhalten, aus der sich ein Guthaben von z.B.
240,00 EUR ergibt. Insgesamt hat der Mieter für das Jahr sagen
wir mal 3000 EUR, also 250 EUR im Monat, vorausgezahlt.
Nehmen wir weiter an, der Vermieter würde mit der Begründung,
dass dieses Guthaben unter 10 % der Gesamtkosten für das Jahr
liegt, eine Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen
ablehnen. Wäre der Vermieter damit im Recht und müsste der
Mieter weiterhin jeden Monat 250 EUR vorauszahlen, obwohl die
Abrechnung nur monatliche Kosten von 230 EUR ergeben hat?
Würde mich mal interessieren, wie Ihr diesen fiktiven Fall
seht.
Vielen Dank und Gruß,
Klaus