Guthaben verfällt, Karte gestrichen?

Hallo,

mein Handy mit Callya, also Prepaid, lag ein Jahr unbenutzt herum, mit ca. 1 Euro Guthaben.
Nun kam von D2 ein Brief ins Haus geflattert, in dem verlangt wird, ich solle mein Konto aufladen (!), sonst wird die sim Karte gesperrt.

Hm…war das so, dass nach einem Jahr das GUThaben verfällt??
Ich weiss es nicht mehr, helft mir mal auf die Sprünge, und ist das überhaupt rechtens, was die machen?

Danke und Gruss,
Nicole

mein Handy mit Callya, also Prepaid, lag ein Jahr unbenutzt
herum, mit ca. 1 Euro Guthaben.
Nun kam von D2 ein Brief ins Haus geflattert, in dem verlangt
wird, ich solle mein Konto aufladen (!), sonst wird die sim
Karte gesperrt.

Hm…war das so, dass nach einem Jahr das GUThaben verfällt??

Hallo Nicole,

so eine Überraschung erlebte ich mit meinem selten benutzten Handy vor ein paar Tagen auch. Es mag ein Jahr her sein, daß ich zuletzt eine D1-Karte für damals 50 DM kaufte. Ich wollte unterwegs telefonieren, statt dessen teilte mir eine Automatenstimme mit, ich sei im „Message-Modus“ und müsse erst das Konto wieder aufladen. An der nächsten Tankstelle kaufte ich für 30 Euro eine Karte und nach Eingabe der Kartennummer teilte mir die Stimme mit, ich hätte nun 41 Euro Guthaben.

Daraus schließe ich, daß das Guthaben nicht verfällt, wenn man das Konto innerhalb einer bestimmten Frist erneut füttert.

Na ja, so besonders beliebt können die Wenig-Telefonierer bei den Telefongesellschaften kaum sein. Wenn ich mich richtig erinnere, zahlte ich Ende der 80er des vorigen Jahrtausends ungefähr 70 Mark allein an monatlicher Grundgebühr für das C-Netz-„Handy“. (8.000 Mark teuer und 10 kg schwer).

Gruß
Wolfgang

Na, prima;die nötigen einen ja fast!.. o/t

Moin Nicole!

ist das überhaupt rechtens, was die machen?

Ich bin kein Rechtsexperte, daher weiss ich nicht, ob man da nicht doch gegen angehen könnte…

Aber das steht fest:

Als Du damals Deine CallYa-Karte bekommen hast, musstest Du mindestens eine Unterschrift leisten.

Irgendwo auf dem(den) Zettel(n) stand dann auch in etwa folgender Satz:

„Hiermit akzeptiere ich die AGB und Nutzungsbedingungen von D2.“
(oder so ähnlich)

In diesen AGB und/oder Nutzungsbedingungen stand auf jeden Fall drin, dass die von Dir beschriebene Regelung gilt (das Kleingedruckte eben).

Ich denke eine Chance hättest Du nur, wenn Du nachweisen könntest, dass Du die AGB/Nutzungsbedingungen nicht ausgehändigt bekommen hast.

Sorry, aber ist halt so.

Gruss
Lanzelot

Ja, hast Du natürlich auch recht…! o/t