Hallo,
also das hört sich doch sehr dubios an.
Grundsätzlich kann jemand nur etwas pfänden, wenn er einen entsprechenden Titel hat. Und wenn dieser Jemand einen Titel hat, schreitet er auch nicht selbst zur Tat, sondern schickt einen Gerichtsvollzieher oder Rechtsanwalt los.
Dieser kann dann zur Verfügung stehende Vermögenswerte pfänden, üblicherweise beginnt so etwas mit einer Kontopfändung und Lohnpfändung.
Eine Mietkaution ist nichts, was Dir zur Verfügung steht und kann deshalb nicht gepfändet werden. Es würde ja auch den Vermieter gegebenenfalls schädigen, dieser ist für die Mietzeit im Besitz der Kaution.
Eine Betriebskostenrückzahlung kann selbstverständlich gepfändet werden, wenn Dein Monatseinkommen den pfändungsfreien Betrag erreicht. Eine entsprechende Tabelle ist hier:
http://www.p-konto-info.de/pfaendungstabelle.html
Unterhalb der Pfändungsfreigrenze darf nichts gepfändet werden.
Wenn Du allerdings kein P-Konto hast, dann musst Du das eigens beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen.
Ich empfehle Dir wärmstens, eine Schuldnerberatung aufzusuchen…
Gruß