Guthaben von der Betriebskostenabrechnung ist es von Gläubiger (alter Vermieter) Pfändbar?

meine alte Wohnungsgenossenschaft hat versucht bei meinem aktuellen Vermieter die Kaution zu pfänden. Wenn ich jetzt ein Guthaben von der aktuellen Betriebskostenabrechnung von meinem jetzigen Vermieter habe, kann dieses Guthaben von dem Gläubiger (alter Vermieter) gepfändet werden?
Oder besteht eine gesetzliche Pflicht dieses Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen.

Die höhe der Summe ist 187 Euro.

Würde mich um Hilfe sehr freuen,

mfg.

Hallo,

also das hört sich doch sehr dubios an.

Grundsätzlich kann jemand nur etwas pfänden, wenn er einen entsprechenden Titel hat. Und wenn dieser Jemand einen Titel hat, schreitet er auch nicht selbst zur Tat, sondern schickt einen Gerichtsvollzieher oder Rechtsanwalt los.

Dieser kann dann zur Verfügung stehende Vermögenswerte pfänden, üblicherweise beginnt so etwas mit einer Kontopfändung und Lohnpfändung.

Eine Mietkaution ist nichts, was Dir zur Verfügung steht und kann deshalb nicht gepfändet werden. Es würde ja auch den Vermieter gegebenenfalls schädigen, dieser ist für die Mietzeit im Besitz der Kaution.

Eine Betriebskostenrückzahlung kann selbstverständlich gepfändet werden, wenn Dein Monatseinkommen den pfändungsfreien Betrag erreicht. Eine entsprechende Tabelle ist hier:

http://www.p-konto-info.de/pfaendungstabelle.html

Unterhalb der Pfändungsfreigrenze darf nichts gepfändet werden.
Wenn Du allerdings kein P-Konto hast, dann musst Du das eigens beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen.

Ich empfehle Dir wärmstens, eine Schuldnerberatung aufzusuchen…

Gruß

Hallo

… da dies eine Forderung des Mieters gegen dem Vermieter ist. Allerdings ist diese Forderung im noch laufenden Mietverhältnis noch nicht fällig. Daher ist der Vermieter erst dann zur Auszahlung an den Gläubiger des Mieters verpflichtet, wenn der Rückforderungsanspruch des Mieters nach Beendigung des laufenden Mietverhältnisses fällig wird und der Vermieter nicht seinerseits Forderungen gegen den Mieter hat.

Diese Berichtigung scheint mir sehr wichtig, da dies vielen Vermietern nicht bekannt ist und möglicherweise einige Vermieter ihre Sicherheit völlig unnötig aufgeben, wenn sie einen entsprechenden Pfändungsbeschluss oder einen Vorbeschluss/vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt bekommen.
http://www.hausundgrund.de/presse_342.html

Wenn gegen den Mieter ein Insolvenzverfahren läuft, dann ist es inzwischen geradezu Standard, dass der Insolvenzverwalter auch Ansprüche auf die Mietkaution geltend macht. Aber auch das ist für den Vermieter noch kein Grund zur Panik
http://www.finanztip.de/insolvenzverfahren-mietrecht/

Grüsse Rudi

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