Hallo Helfer,
habe eine dringende Anfrage:
Angenommen eine Freundin (alleinerziehende Mutter, nicht für die Tränendrüse sondern damit die Beispielperson einen Grund für die Dringlichkeit hat) würde von der Bank gesagt bekommen, dass sie nur am Schalter Geld abholen darf (z. B. weil sie nur Sozialhilfe bekommt ansonsten Umschülerin mit neg. Schufaeintrag ist) und das am besten mit telefonischer Vorabsprache. Also selbst das Kindergeld kann sie sich nicht jederzeit überall auszahlen lassen. Zudem wird die Bank (z. B. könnte es eine Stadtsparkasse sein) das Konto trotzdem kündigen.
Vor geraumer Zeit habe ich gehört, dass dem Menschen (zumindest in Deutschland) ein Zugang zum bargeldlosen Verkehr zustehen soll da ansonsten er ausgeschlossen werden würde.
Meine Bitte/Frage:
Gibt es eine Bank die solche Menschen aufnimmt?
Gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto?
Für Tips/Links/Urteile/Anregungen dankbar
Liebe Grüße
Noah
Hallo Noah,
nur mal so als Anstoss zur Nachfrage bei der Bank.
Ein normales Sparkonto darf doch an sich jeder eröffnen. Auf dieses Sparbuch dürften auch Überweisungsen möglich sein. Wäre das nicht ein Notersatz für ein Girokonto? Letztendlich geht es der Bank doch nur darum, dass das Konto nicht überzogen werden kann.
Ich habe auch ein Online-Giro-Konto bei dem ich aus Sicherheitsgründen auf einen Dispo verzichtet habe und auch abgesprochen habe, dass in keinem Fall das Konto durch Überweisung oder Einzug überzogen werden darf.
Viele Grüße
Utemaus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ute,
das wird so nicht gehen. Ein Sparbuch ist ausdrücklich nicht zum Zahlungsverkehr geeignet, sobald die Bank mitbekommt, dass es trotzdem dafür genutzt wird, wird sie es wahrscheinlich auch kündigen.
Auf
dieses Sparbuch dürften auch Überweisungsen möglich sein. Wäre
das nicht ein Notersatz für ein Girokonto? Letztendlich geht
es der Bank doch nur darum, dass das Konto nicht überzogen
werden kann.
Gruß
Ramona
Hallo Ramona,
bist du dir da sicher?
Mir ist das noch nicht passiert - habe sogar für die Kinder ein Sparbuch auf dem Lose fürs Prämiensparen abgebucht und der Gewinn überwiesen wurde.
Allerdings ist das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen „Gewinnspielverbot Minderjähriger“ nicht mehr möglich.
Problematisch ist nur, dass die Überweisungen keinen Text bekommen - man also den Absender nicht feststellen kann. Zuordnung dürfte aber bei regelmässig eingehenden Zahlungen kein Problem sein.
Viele Grüße
Utemaus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also technisch funktionieren tut das schon, da hast Du Recht.
Aber ein Sparkonto ist trotzdem nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt.
Erstens: Kein Verwendungszweck möglich. Du kannst Dir vorstellen dass Du den benötigst, wenn du mehrere Zahlungen darüber abwickelst. Wegen Beweispflicht und so weiter.
Zweitens: Du kannst keine Überweisungen tätigen, oder Einzüge vornehmen lassen. Interne Buchungen (wie die Spar-Lose sind) sind etwas anderes, weil da ein Auftrag von Dir vorliegt.
Drittens: Die gesamten Dienstleistungen die eine Bank rund um das Girokonto erbringt, werden zum Teil (!) mit Gebühren belegt. Das Sparkonto ist kostenfrei. Und zwar aus diesem Grund, weil hier keine kostenintensiven Leistungen erbracht werden.
Das Sparkonto ist zum Sparen, und das Girokonto ist für den Zahlungsverkehr.
Gruß Stephan
Hallo Noah,
so ganz steige ich da nicht durch… hast du alle wichtigen Details genannt ?
Deine Freundin hat ein Konto. Mit dem sie nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann ? Nur Barabhebungen ? Nicht in jeder Filiale ? Und das Konto wird gekündigt ? So einfach so passiert so etwas eigentlich nicht ???
Kann es vielleicht sein, dass die Bekannte ein Guthabenkonto hat und der Bank eine Kontopfändung vorliegt, so dass alles gesperrt werden musste und die Bekannte nur noch über die pfändungsfreien Eingänge verfügen darf ?
So eine Konstellation würde zumindest einiges erklären…
…nur mal so nachgefragt… ???..
lG
c.