Guthabenkonto überzogen. Geht dass ? Rechtslage

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo. Angenommen ein Mann ist arbeitslos und hat ein Guthabenskonto bei der Bank xy. Jetzt hat man festgestellt, dass das Guthabenkonto durch ein Lastschrift um 600€ überzogen wurde. Die BAnk hat den Betrag nicht zurücktgebucht. Normalerweise muss die Bank den Betrag sofort zurückbuchen, da kein Guthaben auf dem Konto war. Dies ist nicht geschehen.
Wie sieht die Rechtslage aus? Muss der Mann den Betrag an die Bank zurückbezahlen, obwohl dieser Person kein Disopkonto hat. Wie gesagt, der man hat normalerweise kein Anspruch auf Dispo !

Hallo ch bin zwar kein RA, nur aus meinem Kenntnisstand ist dieser Mann Haftend gegenüber der Bank und die Bank hat lediglich die überziehung gedultet. Somit denke ich das der Mann diesen Batrag an die Bank zurückzahlen muss.

Hallo!

Ohne die genauen Geschäftsbedingungen des Kontos und den Vertrag zwischen diesem Mann und der Bank zu kennen, kann eine präzise Antwort nicht gegeben werden. Tut mir leid.

Beste Grüsse
ElEsido

Guten Tag,

mit Hinweis darauf, dass der Fall sehr knapp geschildert ist und Hintergründe nicht bekannt sind, vorab Folgendes: Man darf kein Geld ausgeben, von dem man sicher weiß, dass man es nicht hat. Soll bedeuten, wenn man das Konto durch Zahlung mittels ec-Karte belastet, obwohl man genau weiß, dass es nicht gedeckt ist, macht man sich nach § 266 b StGB strafbar, wenn das Kreditinstitut auf den Kosten sitzen bleibt.

Wenn man etwas kauft und genau weiß, dass kein Guthaben vorhanden ist und die Bank das Konto nicht belasten wird und zurückbucht, macht man sich gegenüber dem Verkäufer der Sache wegen Betruges strafbar.

Verbraucherdarlehensverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Allerdings gilt eine Ausnahme gem. § 493 BGB, wenn bei dem Kreditinstitut ein Konto geführt wird, das überzogen werden darf. Wird die Überziehung schlicht- wie hier -geduldet, muss das Kreditinstitut den Darlehensnehmer nach § 493 Absatz 2 BGB über den Jahreszins unterrichten. Dies kann sogar über den Kontoauszug erfolgen.

Die Bank hat in jedem Fall einen Anspruch gegen den Kontoinhabe auf Ausgleich des Kontos, sofern die Lastschrift zu Recht erfolgt ist,also mit Einverständnis des Kontoinhabers und das Kreditinstitut daraufhin auszahlen durfte.

Im geschilderten Fall hat sie einen Übrziehungskredit gewährt-geduldetes Dispo. Das ist vorliegend für den Kontoinhaber gut, denn hätte die Bank die Überziehung nicht geduldet, wäre der kontoinhaber Gefahr gelaufen, sich, wie oben geschildert, wegen Betruges vor Gericht wiederzufinden!

Auch bei eigenmächtiger Überziehung ohne Duldung des Kreditinstituts müsste der Kontoinhaber das Geld zurückzahlen. Er wäre in diesem Fall schadensersatzpflichtig nach § 280 BGB.

Bei sonstigen Fragen bitte melden!

Da ich mich mit der Rechtslage nicht genau auskenne kann ich nur meine Meinung wiedergeben. Ich glaube, dass der Mann verpflichtet ist, seine Kontobewegungen selbst zu kontrollieren und bei unberechtigter Abbuchung eine Rückbuchung durch die Bank selbst zu veranlassen. Ich glaube, dass er selber die Verantwortung zu tragen hat und somit der Bank gegenüber erstattungspflichtig ist wenn der Termin für eine Rückbuchung verstrichen ist. Fazit: Immer schön die Kontobewegungen kontrollieren. Viele Grüße MK

Hallo Hartz4Empfänger,
ich muss ein bisschen ausholen und erst ein paar Begriffe klären:
Bank und Kunde haben einen Geschäftsbesorgungsvertrag. D.h. die Bank verpflichtet sich, i.d.R. gegen Gebühren, die Anweisungen des Kunden auszuführen.
Guthabenkonto: In gegenseitigem Einvernehmen wird ein Konto von Empfängern von Hartz4 im Guthaben geführt. Beide Vertragspartner sind dem verpflichtet!
Lastschrift: Da gibt es zwei verschiedene:
Einzugsermächtigungslastschrift: Der Kunde erlaubt z.B. seinem Energieversorger oder seinem Telefonanbieter Geld vom Konto einzuziehen. In diesem Vertrag kommt die Bank zunächst gar nicht vor. Sie handelt im Vertrauen, dass alles rechtens ist. Der Kunde hat inzwischen über mehrere Monate Zeit einem solchen Einzug zu widersprechen und das Geld wird zurückgebucht. (Gilt sinngemäß auch für Kartenzahlungen mit Unterschrift)
Andere Variante: Abbuchungsauftrag: Der Kunde geht zur Bank und teilt mit, dass z.B. der Energieversorger künftig von seinem Konto einziehen darf. Hier gibts den Widerspruch nur am Tag der Abbuchung. Der Empfänger kann sicher sein, dass er über das Geld, dass er erhalten hat auch verfügen kann und es nicht in ein paar Wochen wieder entschwindet. (Gilt sinngemäß auch für Kartenzahlung mit PIN)
Wie schon festgestellt können sich Geschäftsbesorgungsvertrag und Guthabenkonto widersprechen. In der Praxis sitzen in der Bank Menschen. Beispiel: Konto ist leer und Energieversorger will einziehen. Der Bankmitarbeiter sieht aber aus den laufenden Umsätzen, dass übermorgen Geld von der Arbeitsagentur eingehen wird. Dann wird er die Überziehung zulassen und spart damit dem Kontoinhaber eine Menge Scherereien: Mahnbescheid, Pfändung, Kappung der Versorgung.
Der Kunde ist aber genauso in der Pflicht sein Konto ordentlich zu führen: Überprüfen, welche Ausgaben ich mir künftig nicht mehr leisten kann und diese kündigen oder abschaffen. Leider. Darauf achten, dass noch Geld da ist, wenn Lebensnotwendiges eingezogen wird. Es ist nicht Aufgabe des Bankmitarbeiters darüber zu entscheiden, ob die Vereinsmitgliedschaft im Golfclub oder die Telekomrechnung dem Kunden nun wichtiger ist. Obwohl sich ähnliche Fragen täglich stellen…
Mag sein, dass der Hartz4 Empfänger das Geld wieder bekommen kann. Gleichzeitig kann ihm aber dann auch die Bank das Konto kündigen, weil er sich seinerseits nicht an die vereinbarten Vertragsbedingungen der ordnungsgemäßen Kontoführung gehalten hat. Und dann geht der Hartz4 Empfänger zu einer fremden Bank und will dort ein neues Konto mit neuem Vertrauensverhältnis. Man wird ihn fragen, wieso er die Bank wechselt. Und dann wird es schwierig mit dem neuen Vertrauensverhältnis…
In der Praxis versucht man sich mit möglichst wenig Schaden für beide Seiten zu einigen: Eine Rückführung der Überziehung in kleinen Schrittchen. Vielleicht jeden Monat 20 Euro weniger im Soll.

Auch wenn es rechtlich nicht ganz deutlich ist, hoffe ich es war hilfreich.

Cougar63