Guthabenkonto überzogen, geht dass ? Rechtslage

Hallo. Angenommen. Ein Mann ist arbeitslos und hat ein Guthabenskonto bei der Bank xy. Jetzt hat man festgestellt, dass das Guthabenkonto durch ein Lastschrift um 600€ überzogen wurde. Die BAnk hat den Betrag nicht zurücktgebucht. Normalerweise muss die Bank den Betrag sofort zurückbuchen, da kein Guthaben auf dem Konto war. Dies ist nicht geschehen.
Wie sieht die Rechtslage aus? Muss der Mann den Betrag an die Bank zurückbezahlen, obwohl dieser Person kein Disopkonto hat.

Ja. Alternativ kann er auch selbst eine Rücklastschrift veranlassen. Dann schuldet er der Bank nichts, dafür bleibt aber der andere Gläubiger unbedient.

Hallo,
auch wenn es ungewöhnlich ist das eine Bank bei einem Guthabenkonto die Lastschrift nicht zurück holt so ist man dennoch der Bank das Geld schuldig.
Heißt bei nächsten Geldeingang kann kein Geld abgehoben werden weil eben wegen dem Minus kein Guthaben auf dem Konto ist oder aber nur der Betrag der über 600 Euro liegt steht einem zur Verfügung.
Wenn diese Buchung am Freitag erfolgt sein sollt, sollte man heute und Morgen noch einmal abwarten ob die Bank den Betrag nicht doch wie ich vermute zurück holt. Gruß Sunny

Hallo,

dann nehem ich mal an,die Lastschrift war von der Bank selber…

Ansonsten achten die Anzugträger doch pingelig genau bei Guthabenkonto darauf…selbst wenn es nur EIN Cent ist der fehlt
(zum Beispiel Versicherunsgbeitrag 38,44 €…auf dem Konto sind nur 38,43 € nicht eingelöst die Lastschrift…).

Anders sieht es nur aus,wenn es für sie selber ist…da wird schon fleißig auch bei KEINEM Guthaben abgebucht…