Gutmachung an die Juden

Hallo

ich hab vor einiger Zeit mal ein Buch gelesen, wo gesagt wurde, von einem Juden der bei den Verhandlungen mit Adenauer dabei war, das es für die Wiedergutmachung keinerlei juristische Grundlage gibt. Ich hab dann mal mit suchen angefangen und auch nichts so richtig dazu gefunden.
Dann meine Frage: Gibt es irgend eine juristische Grundlage oder nicht ??
Bitte nur auf juristisch bezogen, völkerrechtsmässig oder in irgendeine andere Richtung, die andere Seite ist schon genug debattiert worden.
In Erwartung erhellender Auskünfte (oder auch nicht)

Euer
General Patton
(…)

[Team] Bedenklicher Inhalt

Das ist korrekt,da zu Adenauers Zeiten keine amtierende Reichsregierung
vorhanden war.Das Deutsche Reich wurde ja nicht mit dem Krieg beendet,sondern von den Siegermächten in 4 Besatzungszonen aufgeteilt.
Erst durch den 2+4 Vertrag vom 12.Semptember 1990 wurde Deutschland zum 15.März 1991 wieder zu einem ganzen.

„Die beiden deutschen Staaten handelten nur im eigenen Namen und nicht als Vertreter Deutschlands“

Wie ist es hiermit?
http://de.wikipedia.org/wiki/Luxemburger_Abkommen

Hallo,

ich hab vor einiger Zeit mal ein Buch gelesen, wo gesagt
wurde, von einem Juden der bei den Verhandlungen mit Adenauer
dabei war, das es für die Wiedergutmachung keinerlei
juristische
Grundlage gibt.

Das ist Blödsinn. In jedem Rechtsstaat gibt es einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für rechtswidrig erlittene persönliche und Vermögensschäden sowie auf Rückerstattung unrechtmäßig enteigneter Immobilien und Vermögenswerte. Die sog. „Wiedergutmachung“ war nichts als logische Konsequenz der Rückkehr des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reichs zu rechtsstaatlichen Prinzipien - wozu auch die Anerkennung gehörte, dass die nationalsozialistische Gesetzgebung (insbesondere die Nürnberger Rassengesetze) gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstieß und sie sowie ihre Folgen Unrecht waren.

Dieser Rechtsanspruch auf Entschädigung und Restitution ist also die Rechtsgrundlage und sie existiert zunächst einmal grundsätzlich, auch ohne spezielle gesetzliche Regelungen, die die Abwicklung von Entschädigung und Restitution im Fall der Verfolgten des Naziregimes regeln. Wobei es diese gesetzlichen Regelungen natürlich auch gab - angefangen mit dem Militärregierungsgesetz Nr. 59 vom 10.11.1947 (amerikanische Besatzungszone) bzw. 12.05.1949 (britische Zone). Gefolgt von den Bundesentschädigungsgesetzen vom 01.10.1953 und 29.06.1956, novelliert am 14.09.1965, zuletzt geändert am 05.02.2009. Um nur die wichtigsten zu nennen.

Vergleichbares gilt auch für das Luxemburger Abkommen vom 10.09.1952. Rechtsgrundlage waren Entschädigungs- und Restitutionsansprüche, Besonderheit war lediglich, dass der Staat Israel und die Jewish Claims Conference als legitime Interessenvertreter der Geschädigten und ihrer Nachkommen anerkannt wurden. Die Leistungen waren ja auch grundsätzlich zweckgebunden - sie sollten der Eingliederung jüdischer Flüchtlinge dienen. Zum Teil wurde dazu auch Vermögen von erbenlosen Holocaust-Opfern verwendet. Rechtlich grundsätzlich vergleichbar damit waren auch die bilateralen Globalabkommen mit insgesamt 15 Staaten.

Ich hab dann mal mit suchen
angefangen und auch nichts so richtig dazu gefunden.

Google kaputt?

General Patton

Patton war ein psychisch kranker Drecksack; ohne den Job in der Army wäre er wahrscheinlich als asozialer Psychopath im Knast oder in der Psychiatrie gelandet. So konnte er sich ausleben - und sein Rang sorgte dafür, dass er mindestens zwei Mal um eine Kriegsgerichtsverhandlung herumkam. Unter anderem war er für die Ermordung von 73 italienischen Kriegsgefangenen verantwortlich - ein Kriegsverbrechen, das vertuscht wurde. Er hätte als Offizier wunderbar in die SS gepasst, die er so bewunderte.

Gruß,
Ralf

Hallo Benny,

Das ist korrekt, da zu Adenauers Zeiten keine amtierende :Reichsregierung vorhanden war.

Nein, das ist nicht korrekt, auch wenn der Verweis auf die Rechtsnachfolge in meiner anderen Antwort etwas vergröbernd ist. Die Frage einer „amtierenden Reichsregierung“ hat mit der nach einer Rechtsgrundlage überhaupt nichts zu tun.

"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ , - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“ , so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes)."

Urteil des BVerfGE 36, 1 zum Grundlagenvertrag

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Billig verkaufte Häuser
Hallo

In jedem Rechtsstaat gibt es einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für rechtswidrig erlittene persönliche und Vermögensschäden sowie auf Rückerstattung unrechtmäßig enteigneter Immobilien und Vermögenswerte.

Ich weiß zwar nicht von allzu vielen, aber von den mir bekannten Leuten, die damals sehr preiswert Häuser von Juden kaufen konnten, musste es kein einziger zurückgeben. Ich habe auch anderweitig noch nie von jemandem gehört, der deswegen umziehen musste.

Bin ich nicht ausreichend informiert, oder woran liegt es?
Da es sich ja da meistens um Juden handelte, die dann anschließend auswanderten, kann es auch nicht sein, dass sie und ihre Nachkommen alle während des Krieges umgekommen sind.

Oder wurden diese Kaufverträge etwa für recht erkannt?

Viele Grüße

Hallo,
das Problem ist - ein Verkauf ist keine unrechtmäßige Enteignung. Dieses Problem gab bzw. gibt es ja nicht nur bei Immobilien, auch bei Kunstwerken, Schmuck, bis hinunter zum Tafelsilber, das versetzt wurde, um die rechtzeitige Auswanderung zu finanzieren. Und natürlich gab es jede Menge Arisierungsgewinnler, die die Notlage schamlos ausgenutzt und weit unter Wert aufgekauft haben. Legale Plünderer.

Das Problem ist, die Unrechtmäßigkeit bzw. das Erpresserische solcher Notverkäufe im Nachhinein nachzuweisen, um den Verkauf rückgängig zu machen. In einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung ist es nun einmal nicht verboten, aus Zwangslagen Anderer Profit zu ziehen - im Gegenteil, diese Art Geschäftstüchtigkeit gilt als clever. Die spezielle Art der Zwangslage hat ja der Käufer nicht persönlich herbeigeführt. Daraus Nutzen zu ziehen mag schäbig und moralisch verwerflich sein, illegal ist es nicht.

Mit staatlichen oder öffentlichen Stellen (z.B. Museen, Stichwort ‚Raubkunst‘) sind Rückabwicklungen schon schwierig genug. In privatrechtliche Kaufverträge mit einer globalen gesetzlichen Regelung einzugreifen, davor ist man zurückgeschreckt. Nicht nur, aber sicher auch, weil da die Politik auf private Interessen Rücksicht genommen hat. Nicht die der Opfer, versteht sich …

Freundliche Grüße,
Ralf

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Gängige Praxis der ‚DDR‘
Hallo Simsy

Diese Praxis wurde auch sehr intensiv von der ehemaligen und einzigen DDR geübt, wenn jemand mit Besitz in den Westen übersiedeln wollte.
So wurden Häuser und Grundstücke auf etwa 1/2 bis 2/3 des Kaufwerts taxiert, dafür musste man dann verkaufen.
Als Hohn obendrauf musste das Geld bei der DDR Notenbank eingezahlt werden, die Eigentümer konnten es nach einem saftigen Abschlag dann im Kurs 4:1 in D-Mark tauschen.

Das wurde nach der Wende auch nicht angefasst, es war kein Verbrechen erkennbar.

Gruß
Rochus

Die Sache in die Länge ziehen
Servus, Ralf,

Nicht nur, aber sicher auch, weil da die
Politik auf private Interessen Rücksicht genommen hat. Nicht
die der Opfer, versteht sich …

Ein anderer, ungeheuerlicher Aspekt war/ist die Tatsache, dass manche der „Probleme“ sich naturgemäß irgendwann „von selbst“ erledi(t)gen.

Gedacht mögen das vermutlich viele haben, Österreich gebührt das Verdienst, einen Politiker gehabt zu haben, der das 1948 so klar ausgedrückt hat, dass man heute noch Gänsehaut bekommt:

Zitat:
Auch den Nazis ist im Jahre 1945 alles weggenommen worden (… …) Ich wäre dafür, dass man die Sache in die Länge zieht. (…) Die Juden werden das selbst verstehen, da sie im klaren darüber sind, dass viele gegen sie Stellung nehmen.
(Innenminister Oskar Helmer in der 132. Ministerratssitzung vom 9. November 1948 zur Frage, wann entzogenes jüdisches Eigentum zurückzuerstatten oder zu entschädigen sei).
ich zitiere hier der Einfachheit halber aus Wikipedia, der Ausspruch hat aber Bücher gefüllt - z.B. das hier

Lieben Gruß aus dem Waldviertel, Maresa

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Hallo!

In privatrechtliche Kaufverträge mit einer globalen
gesetzlichen Regelung einzugreifen, davor ist man
zurückgeschreckt. Nicht nur, aber sicher auch, weil da die
Politik auf private Interessen Rücksicht genommen hat. Nicht
die der Opfer, versteht sich …

Ja, das ist eine ziemlich grauselige Wahrheit.
Ich fand es schrecklich lustig, zu sehen, welche Geschäfte hier in den 1980iger Jahren 50-Jahr-Jubiläum begangen haben.

Beste Grüße!
H.

Hallo

… es war kein Verbrechen erkennbar.

Die hatten wohl eine Brille aus Milchglas auf.

Viele Grüße

nmh