Gutschein

Hallo,

X kauft Ware und möchte diese zurückgeben (falsch gekauft, zu viel, etc.)
Der Verkäufer weigert sich das Geld zurückzuzahlen und bietet einen Einkaufsgutschein.
Kann X auf Barzahlung bestehen und den Gutschein ablehnen?

Gruß
Sebastian

Kann X auf Barzahlung bestehen und den Gutschein ablehnen?

Nein. Pacta sunt servanda.

Ausnahme: spezielle gesetzliche Tatbestände, etwa bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften.

Levay

Pacta sunt servanda
Hi,

Nein. Pacta sunt servanda.

ich erlaube mir mal, einen erklärenden Link dazu zu posten:
http://www.rechtslexikon-online.de/Pacta_sunt_servan…

Schönen Gruß

Christian

4 „Gefällt mir“

Hallo,

ich möchte bloß mal wissen, warum dieses Märchen nicht auszurotten ist. Hat der Händler denn Schuld daran, dass ein Kunde sich irrt? Soll er die Kosten tragen, wenn Ware dann nicht mehr verkauffähig ist, weil die Originalverpackung fehlt/beschädigt ist? Muss er am Monatsende auf seine Wurst auf dem Brot verzichten, weil seine Kalkulation nicht mehr aufgeht, wenn zehn Leute den großen Plasmafernseher (nach der WM) wegen Nichtgefallen wieder zurückgeben? Dann ist es doch wohl schon mehr als großzügig überhaupt einem Tausch zuzustimmen. Was ist daran verwerflich, dass der Händler sich dabei aber dagegen absichern will, dass das Geld dann nicht wieder bei ihm sondern beim Wettbewerber landet?

Anders sieht die Sache nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen aus, oder dann, wenn es nicht um Nichtgefallen, sondern um Wandlung aufgrund von Mängeln geht.

Aber was ich wirklich nicht verstehen kann ist, dass es hier doch eigentlich weniger um juristische Feinheiten als mehr um den klaren und logischen Menschenverstand geht.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
danke, nicht jeder ist fit in Latein.
Gruß
Wilfried

Nein. Pacta sunt servanda.

ich erlaube mir mal, einen erklärenden Link dazu zu posten:
http://www.rechtslexikon-online.de/Pacta_sunt_servan…

Schönen Gruß

Christian