Hallo Weltenwanderer,
Da hatten wir etwas ähnliches an anderer Stelle, da war es ein Gutschein von Zalando über 50,00 €, der sich nur einlösen ließ, wenn ein gewisser Bestellwert, besser gesagt, eine Warenabnahme von mindestens 95,00 € erreicht wurde und auch eine zeitliche Begrenzung von unter einem Jahr war vorgegeben.
Die „Beschenkte“ fiel aus allen Wolken, als sie von diesen Bedingungen hörte, nach Recherche stellte sich heraus, dass für diesen „Gutschein“ von der schenkenden Bekannten nur 15,00 € zu zahlen waren. Der „Gutschein“ bestand übrigens aus einem Gutschein-Code, der auf einem selbstgestalteten Gutaschein aufgedruckt war, daher waren die Bedingungen für die „Beschenkte“ zuerst nicht ersichtlich.
Es könnte sein, dass dies auch ein ähnlicher Schnäppchen-Gutschein ist, dann hat die/der Käufer/in mit dem verbilligten Kauf den Bedingungen zugestimmt und diese sind dann wohl rechtens.
Also ich würde zuerst mal eruieren, ob diese Bedingungen sich aus einem solchen Preisvorteil herleiten.
Wenn der Gutschein voll bezahlt wurde greift m. E. die gesetzliche Regelung der Unverfallbarkeit!
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Ansonsten bitte noch mal hier nachlesen:
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