Gutschein-Bedingungen Restaurant

Hallo zusammen,

folgender hypothetischer Fall beschäftigt mich momentan.

Angenommen, jemand kauft auf einer Gutschein-Plattform im Internet einen Gutschein für 15 Euro für ein neu eröffnetes Sushi-Restaurant für den Verzehrwert von 30 Euro.
Die Konditionen für das Einlösen des Gutscheins werden auf der Internetplattform wie folgt dargestellt:

  • 1 Gutschein pro Person und Besuch einlösbar
  • Für alle Speisen und Getränke gültig
  • Reservierung mit Gutschein erbeten unter Tel.-Nr. XY
  • Weitere Infos siehe FAQs
  • Gültig bis 30. November 2011

Der Käufer hat bereits zwei Mal vor Ort in dem Restaurant Sushi bestellt und sich diese dann zum Mitnehmen einpacken lassen. Diese Möglichkeit wird auch ganz offiziell vom Restaurant so beworben (Schild außen: „Alle Speisen auch zum Mitnehmen“).
Nun möchte der Käufer gerne seinen Gutschein dort einlösen, ruft an und fragt, ob er sich Sushi bestellen und er diese dann in etwa 20 Minuten zum Mitnehmen abholen könnte. Er kündigt an, dafür gerne seinen Gutschein einlösen zu wollen.
Der Restaurantbesitzer lehnt dies allerdings ab und meint, „Wenn Sie den Gutschein einlösen wollen, müssen Sie das Essen im Restaurant verzehren.“

Der Käufer ruft daraufhin bei den Betreibern der Internetplattform an, um nachzufragen, wo dies denn in den Gutscheinbedingungen festgehalten sei? Er erfährt, dass der Satz „Reservierung mit Gutschein erbeten“ impliziere, dass das Essen nur im Restaurant zu verzehren wäre.
Die Möglichkeit, den Gutschein zurückzugeben, gäbe es auch nicht, da die zweiwöchige Rückgabefrist verstrichen sei, innerhalb derer der Gutschein zurückgenommen würde (Kaufdatum 7.12.2010).

Nun meine Frage an Euch: Kann das tatsächlich rechtens sein, dass der Gutscheingegenwert nur im Restaurant verzehrt werden darf? Meines Erachtens schließt die „Reservierungs-Erbetung“ nicht mit ein, dass man das Essen nicht auch einfach mitnehmen kann. Zumal die Mitnahme-Möglichkeit ja extra beworben wird (vom Restaurant selbst)…

Mir ist durchaus klar, dass der Restaurantbetreiber sich vmtl. durch den Aufenthalt und Verzehr in seinem Restaurant einen höheren Umsatz erhofft. Doch hätte dies meines Erachtens auch deutlicher in den Bedingungen klar gemacht werden müssen (auch in den FAQs steht nichts dazu btw.)

Was sagt Ihr dazu?

Vielen Dank
Stefanie

Hallo!

Nun meine Frage an Euch: Kann das tatsächlich rechtens sein,
dass der Gutscheingegenwert nur im Restaurant verzehrt werden
darf?

Ja, das kann rechtens sein, wenn das vorher entsprechend vereinbart worden ist. Das rechtliche Kernproblem hast Du ja schon sehr schön herausgearbeitet.

Meines Erachtens schließt die „Reservierungs-Erbetung“
nicht mit ein, dass man das Essen nicht auch einfach mitnehmen
kann.

Meines Erachtens auch nicht. Aus dem „Erbeten“ kann man ja noch nicht einmal herauslesen, dass eine Reservierung Bedingung wäre. Und da es bei Sushi m. E. um Fast-Food geht, ist die Möglichkeit „zum Mitnehmen“ auch äußerst naheliegend. Der Verkäufer hätte sein Angebot also näher konkretisieren müssen.

Andere Ansichten können aber auch durchaus vertretbar sein.