Ich habe für mein Enkelkind ein Sachbuch gekauft welches sich im nachhinein als falsches herausgestellt hat.
Der Fehler lag aber nicht bei mir, sondern beim Buchhändler.
Als ich das Buch zurückgeben wollte, bot er mir einen Gutschein in Höhe des Buchpreises an.
Muß ich dies akzeptieren?
hallo 
ich glaube, da musst du in den AGB nachlesen vom geschäft… von buchgeschäften kenn ich das meistens, das mit dem gutschein…
ich glaube du kannst dich aufregen… vl. erreichst du was… kostet aber nur zeit und mühe… 
lg sabine
Nein.
der Kaufvertrag muss erfüllt werden,
oder die empfangenen Leistungen müssen
(vereinbarungsgemäß) wieder ausgetauscht werden.
Das ist eine gesetzliche Regelung , die der Händler
auch nicht durch seine AGBs ausser Kraft setzen kann.