Gutschein bei Rückgabe per Fernabsatz - hä?

Hallöchen ihr lieben Leut’,

meine Freundin hat mich auf einen „interessanten“ Online-shop hingewiesen: die Leute schreiben in ihre AGB, daß man für die Ware ein 14tägiges Rückgaberecht hat – soweit ganz normal. (Es geht übrigens um relativ teure Klamotten, aber von der Stange)
Weiter unten kommt dann aber der Knüller: gegen Rücksendung der Ware bekommt man einen _Gutschein_, der natürlich ausschließlich bei diesem Shop wieder eingelöst werden kann!

Daß das Rechtens sein soll, kann ich mir nicht vorstellen – schon allein, weil das doch sonst quasi jeder so machen würde.

Die ganze Widerrufsbelehrung ist darüberhinaus ohnehin fehlerhaft, weil der Shop dem Kunden die Rücksendekosten aufbrummen will - pauschal, obwohl daß nur bei noch nicht bezahlter Ware oder Warenwerten unter 40 Euro zulässig ist. Sie verlangen aber Vorkasse.

Eine Bekannte meiner Freundin ist auf den Laden reingefallen: hat was bestellt, Hose passt nicht (wahrscheinlich ein Figurproblem, harzharz), jetzt wollen die Typen das Geld nicht wieder rausrücken.

Zusammengefasst habe ich 3 Fragen:
1.) Ist so eine Gutschein-Klausel rechtens?
2.) Wenn nein - wovon ich ausgehe - wie kann man diesem Shop beikommen? Evtl. Abmahnung schicken?
3.) Was soll man dieser Bekanntin raten? Gleich mit Anwalt drohen?

Hallo !
Versuche es mal auf die „nette“ Art - nicht immer gleich mit Rechsanwalt drohen. Weise auf die fehlerhafte AGB hin und das Du nach Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht hast (das Du nichtmal Begründen musst). Erbitte Überweisung auf Dein Konto. Wenn das nicht fruchtet kannst Du immer noch weitere Schritte einleiten. (evtl. AGB von Verbraucherschutz testen lassen). Es kann dann für den Shop eine teure Abmahnung dabei herausspringen…

zu 1.:
In einem Geschäft ist dies korrekt. Es ist ein Kaufvertrag geschlossen worden, den der Kaufmann nicht lösen muss. Geldrückgabe ist reine kulanz. Beim Fernabsatzgesetz ist dies meiner Meinung nach nicht statthaft.
Weitere Informationen:

http://www.hardt-fritz.de/fernabsatz.htm

MFG
Sandra

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Danke für deine Antwort. Ist ne interessante Sache.
Es geht nämlich weiter: auf Nachfrage beruft sich dieser Onlineshop darauf, daß sie ihren Sitz in den USA hätten, in Deutschland jedoch „nur eine Versandzentrale“ unterhalten würden, und daher nicht dem deutschen, sondern dem amerikanischen Recht unterliegen würden.
Hat man sowas je gehört!

Womöglich führen die mit dieser Begründung nichtmal Mehrwertsteuer in Deutschland ab. Da mein ich, das könnte das zugehörige Finanzamt doch sehr interessieren - oder nicht? >:smile:

Versuche es mal auf die „nette“ Art - nicht immer gleich mit
Rechsanwalt drohen. Weise auf die fehlerhafte AGB hin und das
Du nach Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht hast (das Du
nichtmal Begründen musst). Erbitte Überweisung auf Dein Konto.
Wenn das nicht fruchtet kannst Du immer noch weitere Schritte
einleiten. (evtl. AGB von Verbraucherschutz testen lassen). Es
kann dann für den Shop eine teure Abmahnung dabei
herausspringen…

zu 1.:
In einem Geschäft ist dies korrekt. Es ist ein Kaufvertrag
geschlossen worden, den der Kaufmann nicht lösen muss.
Geldrückgabe ist reine kulanz. Beim Fernabsatzgesetz ist dies
meiner Meinung nach nicht statthaft.
Weitere Informationen:

http://www.hardt-fritz.de/fernabsatz.htm

MFG
Sandra

PS:

Versuche es mal auf die „nette“ Art - nicht immer gleich mit
Rechsanwalt drohen. Weise auf die fehlerhafte AGB hin und das
Du nach Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht hast (das Du
nichtmal Begründen musst). Erbitte Überweisung auf Dein Konto.

Die genannte Bekannte streitet jetzt schon seit 1 Monat mit denen rum. Als Antwort kommt immer nur die Sache mit dem Sitz in den USA. Jetzt würd ich ihr vorschlagen, daß jetzt mal Schluss mit lustig ist.

Interessant wäre: Wer ist denn Vertragspartner?

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Interessant wäre: Wer ist denn Vertragspartner?

Hallo zusammen,

interessant ist vor allem auch, dass bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern generell das Recht des Staates gilt, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz/ständigen Aufenthaltsort hat… (ließ mich darüber erst vor kurzem entsprechend beraten)
Ob darüberhinaus das (bei ebay z.B. oft ausgeschlossene) UN-Kaufrecht zutrifft und was es damit auf sich hat - keine Ahnung. Allerdings denke ich, es gibt einen sehr guten Anspruch darauf, seine Kohle zurück zu bekommen.

Beste Grüße
Seven

Ging mir auch so, mit EDV-Artikel …
bei Tiger Electronics.

Per Internet bestellt.
Ware war defekt.
Zurück geschickt und … einen Gutschein bekommen.
Diesen habe ich jetzt weggeschmissen, weil die einfach zu teuer sind.
Was soll ich da noch kaufen?

Fällt unter dumm gelaufen.