hallo,
ich habe über ein bekanntes onlineportal einen gutschein bei einem dienstleister für ein event (eisklettern) gekauft und dann auch einen Temrin vereinbart. leider musste ich die teilnahme 2 tage vorher wieder absagen, da ich krank geworden bin. da habe ich dann entdeckt, dass ich vergessen hatte die finale unterschriebene buchungsbestätigung zu versenden. also hätten wir theoretisch nicht teilnehmen können. nun hat der veranstalter aber den gutschein über 90 euro einbehalten weil das den agbs entspricht (stornierung nur 2 wochen vorher möglich).
nun meine frage: rein rechtlich kann der veranstalter die teilnahme verweigern wenn man die unterschriebene bestätigung nicht zurück schicht, ist ja logisch. kann er sich aber auch nur die „rosinen“ rauspicken und meinen gutschein einbehalten obwohl ich nicht final bestätigt habe? er behauptet dass die bestätigung auch so gültig gewesen wäre. nach meiner mehrmaligen rückfrage welche kosten denn genau entstanden sind für den veranstalter durch unsere nicht-teilnahme kam keine antwort sondern der gutschein wurde als eingelöst angegeben. ich fühle mich ehrlich gesagt um 90 euro betrogen, das ist doch bereicherung am kunden… kann der veranstalter wirklich so willkürlich handeln?
vielen dank für euer feedback!