Gutschein für Dienstleistung

Hallo liebe Gemeinde,

ein Unternehmen, das im weitesten Sinne Wellnessbehandlungen anbietet, verkauft auch Behandlungsgutscheine.

Wir haben einen solchen, der auf 2 Jahre befristet ist, über einen Wert von 150,- €. Diese wurden beim Kauf in bar entrichtet.
Fristgerecht konnten wir den Gutschein aufgrund schwerwiegender persönlicher Umstände nicht einlösen. Danach haben wir keine „Andacht“ gehabt, uns die Behandlung widerfahren zu lassen.

Nun ist er „verfallen“.

Ich sehe ein, dass das Unternehmen disponieren muss und dass sich die Dienstleistung verteuert haben könnte, ist ebenso nachvollziehbar.

Zur Klärung des Sachverhaltes möchte ich nun in diesen Tagen beim Unternehmen vorsprechen und möchte, sollte meine Bitte um Kulanz ungehört bleiben, nicht völlig „unbewaffnet“ sein.

Darf das Unternehmen a) die auf dem Gutschein beschriebene Leistung verweigern UND b) den von uns einst gezahlten Betrag in voller Höhe einbehalten?

Schönen Dank für sachdienliche Hinweise!

Hallo!

man hätte das Recht bei Überschreitung der 2-jahres-Frist, aber noch vor Ende der 3-jährigen Verjährung den Kaufpreis zurückzuverlangen.
Händler/Dienstleister dürfte aber den „entgangenen Gewinn“ davon abziehen.
Also man wird kaum die ganzen 150 € zurück bekommen.

Händler könnte aber auch anbieten die Dienstleistung noch zu erbringen, ggf. gegen einen Aufpreis wenn die Leistung nun teurer geworden ist (was nach über 2 Jahren sein kann).

Info :smile:
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/gutscheine/gutscheine-unbegrenzt-gueltig

MfG
duck313

Hi, danke, den Beitrag hatte ich schon ergoogelt.

Das Ende des 3. Jahres seit Ausstellung ist halt um.
Der Beitrag gibt leider nicht klar zu wissen, ob ich in dem Falle das Geld abschreiben kann u n d auch die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch zu nehmen habe.
Verjährung hin oder her - die haben ohne eine jegliche Gegenleistung zu erbringen ein Geld vereinnahmt.

Hi,

biete denen doch an dass sie Dir € 100,-- auszahlen und € 50,-- als Bearbeitungsentgelt einstecken.
Du beschwerst Dich darüber, dass die den gesamten Betrag ohne Gegenleistung vereinnahmen. Gleichzeitig bist Du aber drei Jahre lang nicht auf die Idee gekommen, Dich mit dem Unternehmen kurz zu schließen um über Alternativen nachzudenken. Ein Geschäft hat immer für beide Seiten Rechte und Pflichten…

Wie jetzt ?
das 3. Jahr nach Ausstellung des Gutscheines ist auch schon um.
Und da fragst Du ernsthaft nach ?

Hast Du richtig gezählt ?
Beispiel: Kauf im Juli 2016, gültig bis Juli 2018, Beginn der 3 Jahre ab Ende 2016, also bis Ende 2019.

Und wenn verjährt dann ist es eben verjährt und der Händler hat 150 € ohne Gegenleistung eingenommen. Das ist vom Gesetz so gewollt, dazu gibt es Fristen und die dienen dem Rechtsfrieden.

Hallo, danke für deinen Beitrag.

Ich beschwere mich nicht lauthals, denn auch ich weiß, dass Verträge zum Vertragen da sind :smile:
Ich meine, nur einmal gelesen zu haben, dass bei Verjährung der Dienstleister nicht den (vollen) Anspruch auf den Betrag behält. Ich wollte das ggfl. genau wissen.

Tach.

Wir waren nicht faul oder bequem, sondern es lagen in der Zeit sehr belangreiche Gründe vor, die ich aber hier mit Bitte um euer Verständnis nicht erörtern möchte.

Und ja, die Frage war ernst gemeint.

Hi,

wenn der Gutschein schon 2015 (oder früher) verkauft wurde, ist die Forderung daraus am 31.12.2018 verfallen. Ansprüche kannst du keine mehr geltend machen. Aber wir verkaufen auch Wellnessgutscheine und würden in dem Fall kein Geld zurück erstatten, aber zumindest eine kleine Behandlung anbieten.

Viel Erfolg
Karin

ich glaube dir das ohne weiteres, dass Du meinst Gründe zu haben die es dir unmöglich machten, den Gutschein innerhalb seiner (langen) Gültigkeit zu nutzen.
Aber wer soll für solche individuellen Gründe haften ? Doch sicher nicht das ausstellende Unternehmen.

Bitte um Kulanz, am ehesten wird man noch die Dienstleistung anbieten, eher weniger das Geld oder einen Teilbetrag. Rein freiwillig, rechtlich gibt es keine Ansprüche mehr.

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Zum Ergebnis des Ganzen:

Ich habe eine großzügige Teilkulanz erreichen können.

Das hätte ich diesen vergeizten Sachsen gar nicht zugetraut.