Gutschein gekauft, jedoch Dienstleistung nicht erbracht - ist Mahnverfahren möglich?

Hallo zusammen,

ich habe meinem Partner einen Gutschein für ein Fotoshooting im Urlaub (EU-Ausland) gekauft und (leider) im Voraus gezahlt, da ich keine negativen Dinge im Netz über das Unternehmen gefunden habe.
Leider hat der Anbieter einen Tag vor Abflug das Shooting abgesagt. Da wir dort nicht nochmal hin fliegen und er auch keinen Ersatztermin anbieten konnte oder wollte, hat er mir mehrfach zugesichert, den Betrag für den Gutschein zu erstatten. Das Ganze ist ca. 5 Wochen her. Ich habe schon einmal angemahnt, aber still ruht der See.
Es handelt sich übrigens um einen Deutschen mit Firmensitz in Deutschland, der nur zeitweise in diesem Urlaubsland residiert und dort die Shootings anbietet.

Habe ich das Recht, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, wenn der Betrag nicht erstattet wird?
Dies wurde ja schon angeboten, ein nachträgliches Erbringen der Dienstleistung ist ja nicht mehr möglich, weil man uns zu wohl schlecht zwingen kann, nochmal an dieses Urlaubsziel zu reisen.

Danke im Voraus!

NeuSH

Hallo

Ich glaub nicht, dass jemand diese Frage beantworten kann ohne zu wissen, was in den AGB des Anbieters steht. Normalerweise hat man ja bei einem Gutschein auf eine Dienstleistung keinen Anspruch darauf, dass diese Dienstleistung in einem bestimmten engen Zeitrahmen stattzufinden hat. Sowas müsste schon extra vereinbart werden.

Ob man sich am Ort befindet oder nicht, dafür ist der Anbieter doch nicht verantwortlich. Wenn ich mir Konzertkarten für ein Konzert für nächste Woche in New York kaufe, kann ich doch auch nicht hinterher verlangen, dass sie mir das Geld zurückgeben, weil ich nächste Woche nicht nach New York fliegen kann. Das wäre doch eigene Dummheit.

Es steht in den AGB bestimmt irgendwas darüber drin, was ist, wenn ein vereinbarter Termin abgesagt wird, und wie kurzfristig ein Termin abgesagt werden darf.

Ich denke, der Anbieter wird seine AGB kennen und sich jetzt dementsprechend verhalten. Aber am besten liest du sie dir mal durch.

Übrigens:

Heißt das, dass das Shooting am Tag des Abfluges stattfinden sollte?

Viele Grüße

Hallo,

wir hatten einen festen Tag für das Shooting in unserem Urlaub vereinbart. Einen Tag, bevor unser Urlaub begann, teilte der Anbieter mit, dass er den Termin absagt und auch keinen neuen anbieten kann.
Er würde das Shooting machen, wenn wir „irgendwann“ mal wieder dorthin fliegen - als ich das verneinte, sagte er mehrfach die Auszahlung des Betrages zu.
Auf der Homepage sind keine AGB zu finden und ich habe auch niemals solche per Klick bestätigt.
Man konnte Kontakt aufnehmen, ich habe mit ihm Emails geschrieben, wir sind uns einig geworden, ich habe gezahlt, er hat den Gutschein geschickt (auch auf dem stehen keine AGB). Ich habe den Schriftverkehr noch.
Zivilrechtlich sieht es doch meines Erachtens so aus, dass er die Dienstleistung nicht erbringen kann und somit zur Auszahlung verpflichtet ist. Oder sehe ich das falsch?
Ich denke, er ist einfach pleite und will das nicht zugeben. Oder ein Betrüger.

Das Beispiel mit NY ist doch aber anders rum…ER hat doch abgesagt. Wenn WIR abgesagt hätten, wäre das was anderes. Wir hatten doch keinen Einfluss darauf! Man kann doch den Käufer des Gutscheines nicht verpflichten, erneut in das Land zu reisen, nur damit der Anbieter die Erfüllung nachholen kann. Ich sehe ihn da in der Pflicht.

Wenn die feste Terminvereinbarung und die Absage aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, gerichtsfest nachweisbar sind, dann sollte der gerichtliche Mahnbescheid beauftragt werden. Kann man sogar ohne Anwalt tun, ist nicht schwer. Nicht gleich eine Klage einreichen, dies wäre deutlich teurer.

Ich hab mir die Sache völlig anders vorgestellt. Ich dachte, du hättest dort an Ort und Stelle einen Termin für ganz kurz vor eurer Abreise vom Urlaubsort ausgemacht, so dass es kaum noch Möglichkeiten für Ausweichtermine gegeben hätte. - Aber es handelt sich ja um eure Abreise in den Urlaub.

Ja, da hatte ich mich doof ausgedrückt, tut mir leid.

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Vielen Dank für deine Antwort! Ich werde das auf jeden Fall versuchen.
Mittlerweile ist sein Internetauftritt so nicht mehr zu erreichen. Also die Seite des Shootings schon, die seiner eigentlichen (Haupt-) Firma nicht, wird angeblich neu gemacht. Anrufe drückt er weg. Ich ahne echt, dass ich drauf sitzen bleibe und erwäge auch eine Anzeige.