Gutschein gekauft - jetzt Hotel pleite

Hallo,

was würdet ihr der fiktiven Person A raten?

Person A kauft in Hotel XYL einen Gutschein über 2 Tage für 200€, der innerhalb eines Jahres eingelöst werden muss.
Nach erfolgreichen Kauf und Zahlung, möchte Person A den Gutschein nach ca. 5 Monaten einlösen.

Person A wird jedoch mitgeteilt, dass das Hotel „pleite“ sei und seinen Betrieb nicht mehr fortsetzt - ein neuer Pächter steht ebenfalls nicht fest.

Ich persönlich würde Person A raten, da hier doch eine erhebliche Leistungsstörung vorliegt, schriftlich den bezahlten Betrag zurückzufordern.

Wäre mein Rat richtig?

Vielen Dank für eure Antworten.
JCK

Von wem? Dem insolventen Hotelbetreiber?

Gruss ivo

Hi,

Von wem? Dem insolventen Hotelbetreiber?

Evtl. vom Insolvenzverwalter, so denn einer existiert. Dann würde man wohl die Forderung bei ihm geltend machen müssen. Berücksichtigt man die Quote und die Zeit (Anerkennung der Forderung mal vorausgesetzt), dann ist das IMHO vergebliche Liebsmüh.
Mein Fazit:
Gutschein einrahmen oder entsorgen. Der ist nichts mehr wert.

mfg Ulrich (IANAL)

Hallo,

erst einmal die Rückerstattung beim Hotel schriftlich beantragen. Falls Inso angemeldet an den Inso-Verwalter schreiben. Dieser wird Sie dann auffordern die Forderung zur Tabelle § 175 InsO anzumelden. Ein Gutschein wird voll anerkannt.

Dann mal sehen was die Quote bringt (falls es eine gibt).

Ich würde es machen. Sind immerhin 200,- EUR.

Gruß

Jörg

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