Hallo Janni_Kr,
zunächst mal eine Festlegung, was den Begriff „Geldkarte“ betrifft:
Unter Geldkarte wird ein Bezahlsystem verstanden, was unter der Regie des ZKA (Zentraler Kreditausschuss) von den deutschen Kreditinstituten (Volksbanken, Sparkassen, Privatbanken und Postbank) angeboten und vertrieben wird. Das System wird durch die Evidenzzentralen der vier Verbände (s. Aufzählung oben) überwacht, damit nicht aus virtuellem Geld reelles gemacht werden kann.
Für das Bezahlen mit der Geldkarte ist grundsätzlich ein Chip notwendig, der in der Regel auf den „Bankkarten“, die man zu seinem Girokonto erhält, aufgebracht ist. Diesen Chip kann man am Geldautomaten laden, indem ein gewisser Betrag vom Girokonto auf den Chip geladen wird. Dann kann man mit diesem virtuellen Guthaben an den Akzeptanzstellen bezahlen, solange der auf dem Chip verbleibende Betrag dazu reicht. (Elektronische Geldbörse)
Das Guthaben auf dem Chip kann man jederzeit mit Lesegeräten und auch mit den TAN-Generatoren, die als Ersatz für das Homebanking mit den unsicheren TAN-Listen von den Banken herausgegeben werden, auslesen und überprüfen.
Neben den Kontogebundenen Geldkarten gibt es auch sog. weiße Karten, die an kein Girokonto gebunden sind und nur bei den Geldinstituten zu haben sind.
Alle anderen Kartensysteme, mit denen ein Bezahlen möglich ist, zähle ich nicht zur Geldkarte. Das sind für mich „Wertkartensysteme“, die lediglich ein „lokales“ Einsatzgebiet haben.
Ich hoffe geholfen zu haben und wünsche noch eine schöne Adventszeit sowie ein gesegnetes Weihnachtsfest.
Gruß
rweabg