Gutschein Gültigkeit nach Umtausch?

Guten Tag,
Man nehme einen Gutschein welcher ein Jahr gültig war.

Man kam nicht dazu ihn einzulösen. Nach diesem Jahr kann er nicht mehr eingelöst werden.
Jedoch kann er weitere 2 Jahre bis zur Gesetzlichen Frist in einen neuen getauscht werden wobei der ursprüngliche Wert erhalten bleibt.

Leider ging der Gutschein unter.
Nun tauschte er wieder auf, während Weihnachten usw blieb er dummerweise liegen.
Man hat ihn dann noch am letzten Tag bevor die 3 Jahre ablaufen umgetauscht gegen einen anderen und eine geringe Zuzahlung geleistet.

Nun bekommt man den neuen Gutschein und sieht das er nur bis zu dem Tag gültig ist an welchem er getauscht wurde. Also solange wie der Alte Gutschein.

Bei der ausstellenden Firma ist wegen Feiertage niemand zu erreichen, so das man erst nach Ablauf jemanden erreicht.

Im Gutschein steht Gültig bis XXX (Tag an dem er umgetauscht wurde) aber auch darunter der Zusatz nach Kauf ein Jahr einlösbar.

Meine Frage wäre nun, ist der Gutschein wirklich verfallen, oder gilt der neue Gutschein wieder drei Jahre.
Also beginnt die Verjährung von neuem, da er ja gegen einen neuen getauscht wurde, und eine Zuzahlung getätigt wurde, der Wert des Gutscheins gegenüber dem alten also erhöht wurde.

Ich sehe es so das die Verjährung aufgrund einer Zuzahlung neu beginnt. Zudem ist die Rechtsauffassung ja das die Verjährung drei Jahre nach Ausstellung (zum Jahresende) eintritt. Mit dem Umtausch wurde ja ein neuer Gutschein ausgestellt, und ab dessen Ausstellung gilt dann wieder 3 Jahre.

Wie ist eure Auffassung? Was meint ihr dazu? Gebt ihr mir recht?
Sehe ich es falsch, habe ich ggf. einen Denkfehler?

Worauf beruft ihr euch bei euren Antworten ggf. verfügbare Urteile o.ä.?

Ich danke schon mal vorab für eure Einschätzung.

Hallo,

Guten Tag,
Man hat ihn dann noch am letzten Tag bevor die 3 Jahre
ablaufen umgetauscht gegen einen anderen und eine geringe
Zuzahlung geleistet.

Nun bekommt man den neuen Gutschein und sieht das er nur bis
zu dem Tag gültig ist an welchem er getauscht wurde. Also
solange wie der Alte Gutschein.

:Im Gutschein steht Gültig bis XXX (Tag an dem er umgetauscht

wurde) aber auch darunter der Zusatz nach Kauf ein Jahr
einlösbar.:

Die Antwort steht doch schon im unterstrichenen Text !

Gruß Merger

Wie oft eigentlich noch?
Hi!

Die Antwort steht doch schon im unterstrichenen Text !

Schon blöd, wenn man zwar so überhaupt keine Ahnung …

PLONK
Guido