folgender Sachverhalt liegt vor:
In mehreren Pizzerien, Kiosken etc. liegen Gutscheine eines Bowlingcenters aus. Gutschein gültig von xxxx bis 15.02.im Wert von 3 DM nur einzulösen für Bowling. Soweit so gut. Nun komm ich in den Bowling Laden und an der Tür hängt ein Zettel " Wegen Mißbrauch sehen wir uns gezwungen die Gutscheine Bla ab sofort nicht mehr einzulösen." Ist das in Ordnung??? Darf der das einfach so machen, Gutscheine auslegen und dann sagen " ach nee is nicht"?!?
also ich kann Dir keine Gesetzestext-Begründung geben. Aber ich habe in meinen BWL-Rechtsvorlesungen immer einen recht guten Instinkt bewiesen. Darum versuche ich es einfach.
Ich würde sagen, da er den Zettel gleich an der Eingangstür ausgehängt hat, ist das okay. So lockt er die Kunden zumindest nicht in die Räume, sie können ohne „psychischen Druck“ einfach sich dann doch entscheiden, lieber nicht zu spielen… Das ist immer das Hauptargument der Verbraucherschützer bei Lockvogelangeboten. Darum würde ich das hier nicht als Täuschung und eben Lockvogelangebot betrachten. Aber er sollte die Gutscheine auch zeitgleich soweit möglich aus dem Verkehr ziehen.
Zur Rechtsverbindlichkeit des Gutscheines würde ich sagen, daß das wohl nicht bindend ist. Schließlich ist das nur ein Coupon, und nichts, wofür er schon eine Gegenleistung erhalten hat. Ich würde das so betrachten wie einen Sonderangebotsprospekt eines Supermarktes. Der muß letztlich die Ware auch nicht zu dem Preis verkaufen. (Aber hier auch wieder Achtung wg. Lockvogelangebot…)
Also war die Sache für Dich sicherlich ärgerlich aber ich würde sagen, rechtlich schon okay.
Viele Grüße
Snoef
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]