Guten Tag,
darf ein Händler beim etappenweisen Einlösen eines Gutscheins einen Mindesteinlösebetrag verlangen ? Ein Kunde wollte einen Einkaufsbetrag von Euro 19,23 mit einem 50 Euro-Gutschein bezahlen. Der Kassierer durfte den Gutschein erst ab einem Einkaufsbetrag von 20 Euro einlösen.
Ist das zulässig ? LG Jan´s Omi
hi,
wenn der händler das so geregelt sieht - warum nicht? das sollte dann allerdings in den einschlägigen bestimmungen, die der händler hierfür bestimmt hat (auf dem gutschein aufgedruckt oder bei kauf des gutschein ausgehändigt o.ä.), stehen.
hat der händler nichts dergleichen (also keine einschränkungen), dann sieht´s allerdings düster für den händler aus.
allerdings - mal ganz pragmatisch gesagt: bevor ich mich mit dem händler wegen ein paar cent auf lange und enervierende diskussionen einlasse, kaufe ich noch ein packerl kaugummi o.ä. billichzeuch dazu, und gut is´!
saludos, borito