Gutschein ohne Modalitäten

Im Herbst 2010 wurde mir ein Gutschein für eine Beratung als angeblich kostenloses Einführungsangebot mitgegeben, den Gutschein habe ich die Tage eingelöst, nach! der Beratung kam die Anbieterin (der ich den Gutschein zu Beginn der Beratung überreicht habe, ohne dass Sie etwas dazu sagte) darauf zurück und meinte Ihr Stundensatz sei… ich fiel - innerlich - aus allen Wolken, zumal ich die Dame - nebenher - zu Ihrem Angebot ausgiebig beraten hatte (dies kostenfrei), d.h. Tipps gegeben, wie Sie Ihren Umsatz steigern kann, wo Sie anbieten kann (all dies kostenfrei von meiner Seite).
Auf dem Gutschein steht nichts Näheres, kein Preis usw., auch auf der Website der Anbieterin: keine Preise.

Ich bin immer sehr großzügig und gebe den Leuten in meinem Umfeld großzügig Tipps und Ratschläge (kostenfrei), von daher war ich besonders gekränkt, dass ich das erlebt habe.

Wer kennt sich rechtlich aus, herzl. Dank vorab.

Achherrjeh, da weiß ich jetzt auch keinen fachlich begründeten Rat. ICH würde auf keinen Fall bezahlen und versuchen, solch einen Gutschein nochmal zu bekommen, oder Zeugen suchen, die bestätigen können, daß auf dem Gutschein -kostenloses Einführungsangebot- stand. Ideal wäre natürlich, wenn der Gutschein noch vorhanden wäre. UND ich würde zur Polizei gehen und sofort Anzeige wegen Betruges stellen, damit ich was in der Hand habe. Damit würde ich diese Person dann konfrontieren und wer weiß, viell ist die Person ja bereits hinlänglich bekannt für solche Tricks!? Einen rechtlichen Ratschlag kann ich dazu aber wirklich nicht geben.

Hi oksana1
wer hat hier nun wen beraten? was ist der Inhalt der Gutscheins? weshalb gab es überhaupt Ausführungen von deiner Seite??
Tut mir leid, aber bei so unausgewogenem Sachverhalt bzw. dessen Darstellung werde ich einen Teufel tun, dir irgendwas zu raten.
Bitte such weiter nach jemandem, der verrückt genug ist, dir dazu verbindlichen Rat zu geben.
Dennoch liebe Grüße Makla

Hallo Oksana,
es kommt drauf an, von wem Sie den Gutschein erhalten haben? War dies eine offizielle Stelle?
Denn es ist ganz klar, ich kann keine Gutscheine verteilen für ein Leistung die der Sowieso, also ein Dritter, erbringen muss!
Diese Frage, ob der Gutschein von ihr, der Leistungserbringerin, ist u.demnach Gültigkeit hat.
Ist dies der Fall gewesen, wird ganz klar kein Geld fließen!

Auch, wenn Sie gerne hilfsbereit sind u dies ohne Geldfluss tun, muss es niemand anders tun. Hier gilt kein Gleichheitsprinzip. Das ist eine Geschäftsabwicklung Zug um Zug.

Ich weiß wovon ich spreche, da ich dies täglich beruflich tue in einer gemeinnützigen Einrichtung.