Moin Moin,
also grundsätzlich gibt es zu so einem fall keine gesetzliche Regelung und auch keine Urteile.
Ich habe dazu lediglich einen Text der Verbraucherzentrale Bayern gefunden.
Kann ein Geschenkgutschein auch teilweise, Stück für Stück eingelöst werden?
Sie haben einen Gutschein in Höhe von 50 Euro geschenkt bekommen und möchten dafür im Januar ein Buch für 12 Euro, im Februar eine CD für 15 Euro und im März einen Pulli für 23 Euro im X-Kaufhaus erwerben. Solche Teileinlösungen sind weder gesetzlich geregelt noch gerichtlich geklärt. Als Beschenkter können Sie ein berechtigtes Interesse an einer teilweisen Einlösung haben. Wenn dem Händler diese Teilleistungen zumutbar sind und keinen Verlust für ihn bedeuten, dürfte dem nichts entgegenstehen. Sie sollten sich also auf den Standpunkt stellen, dass der Händler den Gutschein auch teilweise einlösen muss. Der Restbetrag kann dann auf dem alten Gutschein vermerkt oder in Form einer neuen Gutschrift ausgehändigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung der restlichen Gutscheinsumme besteht dagegen wohl nicht.
Das heißt also im Klartext: du musst als erstes mal schauen, was in den AGB’s des Kaufhauses dazu steht, falls dies nicht geregelt ist, kannst du nur noch auf die kulanz hoffen, ansonsten musst du mit dem Media Markt gutschein vorlieb nehmen. (Recht haben und es bekommen sind halt mal wieder zwei paar schuhe)
hoffe ich konnte dir zu mindest etwas helfen.
Beste Grüße