Gutschein statt Bargeld bei Kaufpreisminderung ?

Der Kunde K kauft bei Möbelhaus M eine Sofagarnitur.
Diese wird statt nach 12 Wochen erst nach 24 Wochen geliefert.
K möchte von M eine Preisminderung wegen verzögerter Anlieferung. M sagt dies ginge nicht, es wäre höchstens ein Gutschein möglich (welcher aber auch nicht auf den Kaufvertrag der Sofagarnitur anrechenbar ist).
K möchte aber - aus nachvollziehbaren Gründen - nicht erneut ein Geschäft mit M tätigen und demzufolge keinen Gutschein. Kann er auf Bargeld oder Anrechnung auf bereits getätigten Kauf gegenüber M bestehen?

MfG
Schablonenkind

Hallo Schablonenkind,

wieso sollte dem so sein? Offenbar wurde ja geliefert. Der Rest ist Kulanz.

Gruß!

Horst

Der Käufer kann sich glücklich schätzen, einen so netten Möbelhändler gefunden zu haben.

Im Ernst, gerade bei Möbellieferungen, die ja für den Kunden angefertigt werden kann es zu Verzögerungen kommen, für die doch der Möbelhändler nicht kann. Es ist ja nicht so, dass ihm das Sofa vor Wochen geliefert wurde und er enthält es dem Käufer, sondern offenbar dauert die Produktion des Möbels länger. Das kommt bei Küchen regelmäßig vor.

Wenn der Möbelhändler für diese Verzögerung einen Gutschein springen läßt, ist das sehr anständig von ihm.

Viele Grüße,

Nina

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Wie darf ich das verstehen? Ist es also eine nette Geste, statt eine Verpflichtung, wenn Lieferanten ihre Termine einhalten und Schadenersatz hier immer nur Kulanz des Verkäufers?

Der Käufer kann sich glücklich schätzen, einen so netten
Möbelhändler gefunden zu haben.

Im Ernst, gerade bei Möbellieferungen, die ja für den Kunden
angefertigt werden kann es zu Verzögerungen kommen, für die
doch der Möbelhändler nicht kann.

Und? Dann muss er die Möbel halt im Keller selber zimmern oder sich vernünftige Partner suchen!

Es ist ja nicht so, dass ihm
das Sofa vor Wochen geliefert wurde und er enthält es dem
Käufer, sondern offenbar dauert die Produktion des Möbels
länger.

Ob das eine oder das andere die Ursache ist, kann dem Käufer aber völlig egal sein.

Das kommt bei Küchen regelmäßig vor.

Bei mir nicht, die letzten 3 Küchen waren allesamt pünktlich.

Wenn der Möbelhändler für diese Verzögerung einen Gutschein
springen läßt, ist das sehr anständig von ihm.

Viele Grüße,

Nina

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Hallo,

Ist es also eine nette Geste,
statt eine Verpflichtung, wenn Lieferanten ihre Termine
einhalten und Schadenersatz hier immer nur Kulanz des
Verkäufers?

Wenn es ein fester Termin war, kann man einen Verzugsschaden geltend machen. Aber nur dann, wenn entweder eine entsprechende vertragliche Abmachung bestand oder tatsächlich ein Schaden nachgewiesen wird.

Wenn dagegen (wie allgemein üblich) der Termin nur als ‚voraussichtlich‘, ‚unverbindlich‘ oder ‚ca.‘ angegeben war, ist es reine Kulanz.
Gruß
loderunner (ianal)