Gutschein statt Geld zurück?!?

Hallo!
Mal angenommen eine Mama hat den Ring der Tochter verloren. Nach einiger Zeit des Wartens und Suchens bestellt sie beim Juwelier den Ring, um ihn der Tochter zu ersetzen. Zwei Tage nach der Bestellung taucht der Ring wieder auf und der Ring wird beim Juwelier wieder abbestellt. Leider ist der schon gefertigt und auf dem Weg zum Juwelier. Dieser sagt das er ihn nimmt und verkauft, gibt aber statt des Kaufpreises nur einen Gutschein raus. Diesen kann die Mutter aber überhaupt nicht gebrauchen zumal es sich, sagen wir mal, um ca 200€ handelt. Muss die Mutter den Gutschein akzeptieren? Der Juwelier verkauft ihn doch und es entsteht ihm keinerlei Nachteile! Oder?
Im voraus vielen Dank für eure Meinungen! !!

Es stellt sich nur die Frage, wann und ob der Juwelier den Ring tatsächlich verkaufen kann, oder ob er ihn ggf. mal wieder auseinandernehmen und das Material nur anderweitig verkaufen kann, was ihm dann Verlust einbringt?

Insoweit ist es - ganz abgesehen davon, dass der Mensch rein rechtlich (Verträge sind einzuhalten) schlicht und ergreifend auf Abnahme des Rings bestehen könnte - vollkommen OK, dass er hier nur insoweit Kulanz zeigt, als dass er statt auf Abnahme des Rings zu bestehen einen Gutschein im Gegenwert herausgibt. Wenn man sich auf die soweit gezeigte Kulanz (großzügiges, freiwilliges Entgegenkommen ohne jegliche rechtliche Verpflichtung) nicht einlassen will, kann man den Ring ja abnehmen.

Wenn er ihn denn (zu dem Preis) los kriegt. Er hat schließlich Geld ausgegeben, und hat jetzt das Risiko, auf dem Ding sitzen zu bleiben.
Abgesehen davon, dass das hier gar keine Rolle spielt.

Gruß,

Kannitverstan

Wie wurde der Ring denn bestellt?
–> Wichtig denn das entscheidet ob es ein Fernabsatzvertrag (mit 14 Tagen Rückgaberecht ist oder nicht)

Ist der Ring individualisiert?
–> Das entscheidet soweit ich weiß auch ob das Rückgaberecht ausser Kraft gesetzt wird oder nicht.

Also wenn nicht individualisiert und online bestellt, sollte die Rückgabe kein Problem sein (und Geld muss erstattet werden). Wenn nicht online + nicht individualisiert, dann ist das Kulanzabhängig und entscheidung des Betreibers.

Wenn individualisiert, dann stehen deine Chancen glaube ich echt schlecht.

PS: Ich bin kein Anwalt, aber so habe ich die Rechtslage aufgefasst.

Guck auch mal hier: http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/verbrauchertipps/kundenrecht-widerrufsrecht-versand-online-shop100.html

Frage nicht gelesen? Da steht doch ganz deutlich, dass der Ring auf dem Weg zum Juwelier ist. Nicht auf dem Weg zum Kunden. Also ist es ein Ladengeschäft. Nix Fernabsatz.

Alternative:
Die Mutter nimmt den Ring und verkauft ihn selbst.
Damit hat sie ihr Bargeld wieder.

Krümel

Hi!

Und ein Ladengeschäft kann keinen Online-Shop haben? Puh, das ist aber dann schon ein Zufall, dass es soviele Online-Händler gibt, mit dessen Namen es auch Ladengeschäfte gibt.

Kurzum: Aus dem Ursprungspost geht absolut nicht hervor, ob der Ring Online oder im Geschäft bestellt worden ist. Denn auch wenn der Ring am Weg zum Händler ist, kann es trotzdem ein Online-Händler sein.

Grüße,
Tomh

Mutter kann, direkt im Anschluss, mir dem Gutschein Gold (keinen Schmuck) bei diesem Juwelier kaufen. Das Gesicht des Juweliers dürfte „unbezahlbar“ sein. Nachdem der Goldpreis wieder etwas gestiegen ist, ab zur Bank damit und gegen Euros tauschen…

Ich meine das ernst!

Gruß Oberberger

Dir ist schon bewusst, dass der gute Mann weder gezwungen werden kann, Gold oder Edelsteine einzeln anzubieten, noch im Falle, dass er dies doch tut, dazu gezwungen wäre, diese Dinge zum Tageskurs einer Bank o.ä. zu verkaufen?

D.h. er kann Gold und Edelsteine durchaus mit 30% Marge anbieten. Damit kann es ihm dann auch vollkommen egal sein, ob der Kunde statt eines Schmuckstücks dann Gold oder Edelsteine für den Gutschein bei ihm kauft. Bis Du die Marge dann wieder drin hast, kann es etwas dauern (aktuell sinkt z.B. der Goldkurs mal wieder).