ein Kunde kaufte eine Espressomaschine. Diese ging 7 Monate nach dem Kauf kaputt; die Reparatur und der Austausch erwiesen sich laut Verkäufer als unmöglich. Der Verkäufer speist nun den Kunden mit einem Gutschein für den Einkauf in seinem Laden ab (kein Bargeld; es ist keine gleichartige oder auch nur ähnliche Maschine im Sortiment).
Kann der Kunde nun auf Auszahlung des Gutscheins bestehen?
Nebenschauplatz:
Darf der Kunde den Namen des Geschäfts hier (und an anderen Stellen in der Öffentlichkeit) nennen, um andere zu warnen?
ein Kunde kaufte eine Espressomaschine. Diese ging 7 Monate
nach dem Kauf kaputt;
warum? nachweisbarer mangel, der schon beim kauf der maschine vorlag?
die Reparatur und der Austausch erwiesen
sich laut Verkäufer als unmöglich. Der Verkäufer speist nun
den Kunden mit einem Gutschein für den Einkauf in seinem Laden
ab (kein Bargeld; es ist keine gleichartige oder auch nur
ähnliche Maschine im Sortiment).
kann sehr kulant sein, oder auch einfach frech - kommt drauf an, was mit der maschine war…
Kann der Kunde nun auf Auszahlung des Gutscheins bestehen?
k.a.
Nebenschauplatz:
Darf der Kunde den Namen des Geschäfts hier (und an anderen
Stellen in der Öffentlichkeit) nennen, um andere zu warnen?
Vielen Dank für die Mühe und Gruß,
Volker
ich würde das mal im rechtsbrett klären. geährleistung und garantie sind nicht so einfach wie man immer denkt…
Ja, ist mir zu spät aufgefallen; hab’ wohl zu wenig Erfahrung mit diesen Foren. Ich bitte um Entschuldigung.
ein Kunde kaufte eine Espressomaschine. Diese ging 7 Monate
nach dem Kauf kaputt;
warum? nachweisbarer mangel, der schon beim kauf der maschine
vorlag?
Ja.
die Reparatur und der Austausch erwiesen
sich laut Verkäufer als unmöglich. Der Verkäufer speist nun
den Kunden mit einem Gutschein für den Einkauf in seinem Laden
ab (kein Bargeld; es ist keine gleichartige oder auch nur
ähnliche Maschine im Sortiment).
kann sehr kulant sein, oder auch einfach frech - kommt drauf
an, was mit der maschine war…
Sie lief aus. Einfach so.
Kann der Kunde nun auf Auszahlung des Gutscheins bestehen?
k.a.
Nachdem der Standpunkt des Kunden den Geschäftsführern klar dargelegt wurde, wurde der Gutschein ohne weitere Diskussion ausgezahlt.