Bestellung bei lensguru getätigt, Gutscheincode war nicht gültig.
Topdeals angeschrieben, neuen Code erhalten.
Bestellung bei lensguru mit gültigem Code getätigt.
Nach 2 Wochen nachgefragt, wo die Bestellung bleibt… Antwort: Lieferant hat Lieferprobleme
Nach weiteren 2 Wochen beim Hersteller der bestellten Kontaktlinsen wegen der Lieferprobleme
nachgefragt. Lieferprobleme sind diesem nichtt bekannt
lensguru angeschrieben,auf den Mailverkehr mit dem Hersteller verwiesen und aufgefordert die Bestellung
zu liefern.
Prompt kam ein Antwortschreiben, dass die Bestellung storniert wird. Großhändler kann nicht liefern.
Gutschein kann nicht zurückgezahlt werden, man möge sich doch an Topdeals wenden.
Topdeals angeschrieben und um Rückzahlung des Gutscheins gebeten.
Jetzt bin ich mal gespannt, wie Topdeals reagiert. Ich vermute mal, dass hier nichts mehr zurückkommt.
Wie ist das juristisch? Kann man den gezahlten Betrag für den Gutschein wieder einfordern?
Wer muss den Betrag bezahlen? Topdeals oder lensguru?
Vienen Dank im Voraus für Euren juristischen Sachverstand.
wenn man einen Gutschein für ein Eis hat und der Laden kein Softeis Geschmacksrichtung Pistazie hat, was ich aber unbedingt will!
ob das den VK des Gutscheins wohl stört?
Vanille, Schoko, leckere Erdbeere und Mokka würde ich problemlos bekommen.
Das würde doch die Gutscheine allesamt Rückgabefähig machen, kein Laden hat jedes Produkt.
darum gehts aber nicht, sondern um die Tatsache, dass der Anbieter den Bestellvorgang storniert hat, der Gutschein aber dennoch entwertet wurde und nicht mehr zurückerstattet werden kann.
Für mich ist da ganz klar die Fa. Lensguru zuständig, da der Kaufvertrag zwischen dir und Topdeals ordnungsgemäß funktioniert hat: Du hast bezahlt, und Topdeals hat den Gutschein geliefert. Sogar die Reklamation hat ja funktioniert.
Wenn ich betroffen wäre, hätte ich zumindest meine 21€ von Lensguru zurückgefordert, denn ob ich meine Ware nun mit Gutschein oder bar bezahle ist völlig egal. Kann der Händler nicht liefern, muss er das schon erhaltene Geld zurückerstatten.
Ich würde jetzt einen Mahnbescheid Richtung Lensguru erwirken (Forderung aus Kaufvertrag) und mal sehen, was sie dann sagen.
Und selbst wenn Lensguru den Auftrag (laut AGB’s) storniert hat, ist der Vertrag so lange gültig, bis das Geld wieder beim Käufer ist.
Nachtrag:
Wahrscheinlich kann man sogar die 50€ einfordern, denn der Fa. Lensguru kann es eigentlich völlig egal sein, wie viel der Gutschein gekostet hat.