Gutschein - Umtausch

ich möchte ein Paar teure Schuhe umtauschen, weil sie drücken und zwicken (nachdem ich sie stundenlang zu Hause ausprobiert habe, im Laden merkt man das ja nicht sofort).
Ich würde auch einen Gutschein akzeptieren, möchte aber vorher wissen: darf der Verkäufer diesen zeitlich limitieren? Oder nur auf die gekaufte Marke ausstellen?
Muß das Geschäft die Schuhe überhaupt zurücknehmen (da sie ja einen Mangel haben, d.h. nicht richtig passen) oder muß ich mich auf Kulanz verlassen?

Vielen Dank an alle, die antworten!
Gruß Marlene

Hallo Marlene,
ich vermute mal, das ist reine Kulanz, wenn der Laden die Schuhe zurücknimmt. Von daher mußt Du den Gutschein so akzeptieren, wie er Dir angeboten wird.

Und so wie Du es schreibst, haben die Schuhe auch keinen Mangel (z.B. einen Fehler in der Qualität oder ein Loch), sondern Du hast einfach nur nicht sorgfältig genug anprobiert. Das ist aber nun Dein Problem und nicht das des Ladens.
Die andere Seite. Als Kundin hätte ich schon etwas Probleme, einen Schuh für den vollen Preis zu kaufen, den bereits jemand stundenlang getragen hat.

Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg

Gordie

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Hallo Marlene,

ich fürchte, da hast Du „Pech“.
Ein Produkt hat dann einen Mangel, wenn eine zugesicherte oder zu erwartende Eigenschaft nicht oder nicht richtig vorhanden ist, bzw. wenn Produktionsfehler oder Materialmängel vorliegen.
Das „richtige passen“ von Bekleidungsstücken kann aber niemals eine zugesicherte Eigenschaft sein, da dies weder Hersteller noch Händler beurteilen können (oder hälst Du im Geschäft dem Verkäufer Deinen Fuß unter die Nase mit der Aufforderung einen dazu passenden Schuh zu suchen?). Genau aus diesem Grund probiert man die Kleidung ja auch vorher im Geschäft an.
Deshalb liegt hier auch kein Gewährleistungsfall vor, denn die Schuhe sind ja wohl einwandfrei - sie passen halt schlicht nicht richtig (wobei es völlig unerheblich ist, ob es von diesem Modell überhaupt ein für Dich passendes Exemplar gibt). Du kannst hier wirklich nur auf die Kulanz des Verkäufers setzen.
***MEINUNG - Start***
Ich wäre in Deiner Situation ausgesprochen positiv überrascht, wenn der Verkäufer die Schuhe wirklich zurücknimmt, da sie, nachdem Du sie „stundenlang zuhause getragen“ hast, eigentlich unverkäuflich sind (oder möchtest Du ein solches, von einer Wildfremden getragenes, Paar Schuhe kaufen?).
Sollte das Geschäft aber dennoch eine solche Kulanz zeigen, würde ich das mit einer kleinen Spende für die Kaffeekasse honorieren und meine Schuhe nur noch dort kaufen…
***MEINUNG - Ende***

Dennoch wünsche ich Dir natürlich alles Gute bei dem Versuch die Schuhe zurückzugeben.

Gruß Stefan

Hi Marlene,

wie Gordie schon geschrieben hat: wenn sie einfach nur nicht passen, liegt ein Mangel nicht vor. Grundsätzlich gilt der Unterschied zwischen Umtausch (kann) und Reklamation (muss). Beim Umtausch kann das Geschäft z.B. die Originalverpackung fordern, bei der Reklamation, die sich auf eine mangelhafte, jedoch zugesicherte Eigenschaft bezieht, kannst Du das Ganze auch in Zeitungspapier einwickeln.

Aber weiter im Text:

  1. Ich weiss nicht, ob das noch aktuell ist, aber es gab vor ca. 3-4 Jahren ein entsprechendes Urteil: wenn das Geschäft bereit ist, eine Ware umzutauschen (wozu sie nicht verpflichtet sind), müssen sie auf Anforderung auch das Geld rausrücken. Aber bei einer freiwilligen Leistungen des Geschäftes noch auf eine bestimmte Art der Zahlung zu fordern, erscheint mir eher nicht sinnvoll.

  2. Ein Gutschein ist immer brauchbar. Auch wenn er zeitlich limitiert ist, muss das Geschäft ihn auch nach dem Ablauf noch einlösen, da das Geld dafür bereits eingenommen wurde. Wenn denen das nicht klar ist, kannst Du ja einfach kurz vor dem Ablaufdatum etwas anderes kaufen und dann wieder umtauschen - gegen Gutschein. Und so weiter, und so weiter …

Gruss Jürgen

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Hallo Marlene,

…wenn Du dir die Schuhe hast maßanfertigen lassen und, sie passen dann nicht. Aber wer macht das schon :wink:

die Vorredner/innen haben ansonsten ja eigentlich schon alles gesagt.

Gruß
der Alex

Ich wäre in Deiner Situation ausgesprochen positiv überrascht,
wenn der Verkäufer die Schuhe wirklich zurücknimmt, da sie,
nachdem Du sie „stundenlang zuhause getragen“ hast, eigentlich
unverkäuflich sind (oder möchtest Du ein solches, von einer
Wildfremden getragenes, Paar Schuhe kaufen?).
Sollte das Geschäft aber dennoch eine solche Kulanz zeigen,
würde ich das mit einer kleinen Spende für die Kaffeekasse
honorieren und meine Schuhe nur noch dort kaufen…

Vielleicht hilft tuts anstelle des TIP in die Kaffeekasse auch eine mildtätige Gabe von Sagrotan, Canesten und Zovirax für die neue Käuferin … Spaß beiseite : ehrlich gesagt würde ich nichtmal ein Möbelstück oder o.ä., was schon jemand anders hatte, zum vollen Preis kaufen, insofern wäre , einstimmig mit den Vorrednern, das Geschäft sehr kulant, was unterstützungswürdig ist.

Gruß
HM

Hat erfreulicherweise geklappt!
Vielen Dank für eure Antworten. Die Info mit der ‚zugesicherten Eigenschaft‘ hat mir sehr geholfen und ist auch völlig einleuchtend.

Gestern war ich im Laden, schilderte mein Problem, und der Inhaber hat mir netterweise das Paar eine halbe Nummer größer gegeben (wohl auch, weil ich mir zwei Paar aus der neuen Kollektion gekauft hatte).
Was das ‚stundenlange Tragen‘ betrifft: klar hört sich das so an, als ob der Schuh jetzt schon ziemlich ‚abgelatscht‘ ist. Aber die Schuhe nach Kauf auf Teppichboden längere Zeit zu tragen (so ist es mir von vielen Schuhgeschäften schon empfohlen worden), ist wirklich die einzige Möglichkeit, zu prüfen, ob sie langfristig was taugen. Über diese Möglichkeit bin ich sehr froh.
Als Kundin muß man eben damit leben, dass Schuhe, wenn sie ausm Lager geholt werden, nicht unbedingt ‚frisch‘ sind, obwohl sie noch nagelneu aussehen. (Leider oder gottseidank??)

Schönes Wochenende
Marlene

Hi Marlene,

super! Es gibt also doch noch Geschäfte, die Kundenzufriedenheit nicht als leere Worthülse vor sich hertragen…

Gratuliere zu Deinen neuen (jetzt hoffentlich passenden) Schuhen.

Gruß Goosi