Gutschein vom Reisebüro

Habe im Mai 2009 einen Reise-Gutschein über 500€ mit
einem Gültigkeitsdatum 31.12.2009 erhalten. Leider
habe ich erst jetzt festgestellt, dass die Gültigkeit bereits abgelaufen ist. Habe ich trotzdem
noch Anspruch auf den Gutschein?

Hallo

"Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre).

Nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 5. April 2007 (AZ: 12 O 22084/06) haben Gutscheine allgemein eine Einlösefrist von drei Jahren, unabhängig davon, ob ein anderes Verfallsdatum aufgedruckt ist.[1]

Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht München am 17. Januar 2008 bestätigt (AZ: 29 U 3193/07)

Geklagt hatte in beiden Fällen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Ausnahmen von der Dreijahresregelung gelten für spezielle Gutscheine wie etwa Konzert- oder Theatergutscheine, die an bestimmte Vorstellungen gebunden sind. ! Quelle: Wiki

Vielleicht hilft dir das weiter.

Gruss