Gutschein von Sixt verlängern?

Hallo zusammen,

ich besitze einen Gutschein von Sixt, der auf mich persönlich ausgestellt ist. Dieser Gutschein läuft in 2 Monaten aus. Da ich bis dahin keine Möglichkeit sehe, den Gutschein einzulösen, möchte ich diesen verlängern. Ist das möglich? Bzw. muss das möglich sein?

Danke und Grüße.

PS: Der Gutschein beläuft sich auf 180 € und war ein Geburtstagsgeschenk von vor 3 Jahren.

Ein Gutschein der bezahlt ist (Geld geflossen) verfällt in 30 Jahren.Der Gutschein ist dem
Vermögen zuzuordnen,wird aber nicht verzinnst,es sei denn dieses ist vereinbart.
Gutscheinaussteller versuchen zwar durch allgemeine Geschäftsbedingungen den Gutschein kürzer zu befristen,das ist aber illegal.Der Gutschein behält in jedem Falle den daraufstehenden Nennwert.

Ein Gutschein der bezahlt ist (Geld geflossen) verfällt in 30
Jahren.

Du hast sicher dafür den entsprechenden Passus in der dt. Rechtsprechung parat. Der würde mich sehr interessieren.

Hallo,

ich besitze einen Gutschein von Sixt, der auf mich persönlich
ausgestellt ist. Dieser Gutschein läuft in 2 Monaten aus. Da
ich bis dahin keine Möglichkeit sehe, den Gutschein
einzulösen, möchte ich diesen verlängern. Ist das möglich?

Natürlich ist es möglich. Aber ob Sixt sich darauf einlässt wissen nur alleine sie.

Bzw. muss das möglich sein?

Nein, einen Vertpflichtung dafür gibt es nicht. Allerdings verfällt das bezahlte Geld nicht vollkommen. Es könnte zurückgefordert werden, abzüglich einer Entschädigung für das Unternehmen. Wie hoch diese ist, ist allerdings nicht (ges.) festgelegt. Hier wäre es sinnvoll, ein „Angebot“ einzuholen und abzuwägen. Wenn man innerhalb drei Jahren keine Zeit/Lust gehabt hat, den Gutschein einzulösen, dann wird man den wohl auch in der Verlängerung eher nicht einlösen können/wollen.

Richard

Bist du da sicher?

Ansprüche verjähren doch regelmäßig nach drei Jahren? Und dem Vermögen zuzurechnen ist ein Anspruch doch immer, also welche Bedeutung hat diese Aussage?