Hallo liebe wer- weiss- was leser!
Angenommen jemand bekommt einen gutschein auf dem ein gültigkeitsdatum aufgedruckt ist von ca. 4 wochen, oder von drei monaten, ist derjenige verpflichtet, diesen gutschein in dieser zeit einzulösen und wenn nicht verfällt dieser dann? habe mal gehört, das sei seit einiger zeit verboten, dass man gutscheine zeitlich begrenzt. oder gibt es irgend einen gesetzestext, in dem das geschrieben steht? wäre sehr froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
gruß
dietmar
Hi,
hab’s kürzlich erst nachgelesen… eine Quelle habe ich auf die Schnelle nicht zur Hand, aber so sieht die Rechtslage aus:
Wenn der Gutschein befristet ist gilt er in der Tat nur im Rahmen dieses Zeitraums, der allerdings lang genug sein muß - kürzer als 6 Monate gilt als zu kurz.
Ist der Zeitrahmen abgelaufen braucht der Laden den Gutschein grundsätzlich nicht mehr einlösen. Er muß aber, um sich nicht dem Vorwurf einer ungerechtfertigen Bereicherung auszusetzen, den Gegenwert des Gutscheins abzüglich eines Gewinnausfalls auszahlen - heißt: das Geschäft hätte ja, wenn man einen Einkauf getätigt hätte, einen Gewinn erzielt. Dieser Verdienst fällt jetzt aus und dafür kann der Geschäftsinhaber eine Erstattung einbehalten. Er muß aber ansonsten den Wert des Gutscheins ausbezahlen, denn er hätte ja sonst Geld für eine Leistung den Gutschein kassiert ohne eine Gegenleistung zu bringen.
Ist keine Befristung erkennbar gilt der Gutschein prinzipiell endlos.
Gruß,
MecFleih
Hi!
Vor ewiger Zeit gab es die Frage hier schon einmal…
/t/geschenkgutscheine-gueltig-bis/812137
Bei Gutscheinen, die Du gewonnen oder als Werbeaktion geschenkt bekommen hast, kann das aber meines Wissens anders aussehen!
LG
Guido