Gutschein - wie lange ist dieser gültig ?

Hallo zusammen,

A findet einen Wertgutschein (30 Euro) aus dem Jahre 2003 wieder.

Auf dem „Papier“ steht rein gar nichts darauf - wie lange dieser gültig ist, auch kein Verfallsdatum.

Wie lange ist ein Gutschein nach dem Gesetz gültig ? Gibt es da Verjährungsfristen ?

Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise.

Grüße
sun *

Hallo Zusammen,

Rechtsvorschriften zu „Gutscheinen“ ergeben sich grundsätzlich aus dem BGB.

In den meisten Fällen sind Gutscheine nicht auf eine Person ausgestellt. Einschlägig wäre hier der § 793 - „Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber“ (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__793.html)

Es ist kein Gültigkeitsdatum vereinbart/aufgedruckt. In diesem Falle dürfte der Gutschein regelmäßig nach § 195 BGB verjähren (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html). Das sind drei Jahre - gültig zum Jahresende.

Rat: Einfach mit dem Gutschein zum Geschäft gehen und versuchen ihn einzulösen - oftmals sind die Geschäfte dabei großzügig.

LG
who_knows

Normalerweise drei Jahre bei einem Wertgutschein.
Viele Grüße
Astrid

Hallo,

A findet einen Wertgutschein (30 Euro) aus dem Jahre 2003
wieder.

was genau verstehst Du darunter? Ist das ein Gutschein, der z.B. im Rahmen einer Werbeveranstaltung gewonnen oder verschenkt wurde? Oder ist das ein Gutschein, der von irgendwem gekauft wurde? Oder ein Gutschein, den man z.B. bei Rückgabe einer Ware erhalten hat?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

zwar kann der Gutschein nach mehr als 3 Jahren nicht mehr eingelöst werden, aber wenn es ein Gutschein ist, der gekauft wurde, dann muss der Händler den Gegenwert wieder herausgeben. Dabei darf er seinen entgangenen Gewinn aber vorher abziehen, denn durch das Nichteinlösen ist ihm ein Geschäft entgangen.

Grüße

oohpps

…euch allen…auch wenn die Antworten nicht gerade die waren,
die ich gerne gehört hätte …

Liebe Grüße an Alle