Hallo,
mal angenommen Person A bekäme einen Restaurantgutschein geschenkt (im Dezember), Himmelfahrt ginge A in dem Restaurant essen und möchte mit dem Gutschein bezahlen. In der Zeit von Dezember bis Himmelfahrt hätte der Restaurantbesitzer gewechselt. Der neue Besitzer würde die Annahme des Gutscheins verweigern.
Darf er das, obwohl das Restaurant unter gleichem Namen weiterliefe und für die Gäste nicht erkennbar wäre, das ein Besitzerwechsel stattgefunden hätte?
Güße Memale