Gutscheinabzug bei zwei unterschiedlichen Steuersätzen

Hallo zusammen,

wir behandeln zur Zeit in der Ausbildung das Thema Mehrwertsteuer. Dazu ist mir eine Frage gekommen, auf die ich nach recherche im internet keine Lösung finden kann.

Wenn ich in einem Onlineshop im Warenkorb zwei Produkte mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen habe, Beispiel:

Position 1: Korb zu 10 € (inkl. 19% MwSt. = 1,90 €)
Position 2: Brot z 4 € (inkl. 7% MwSt. = 0,28 €)

SUMME: 14 € (inkl. 19% = 1,90 € sowie 7% = 0,28 €)

Nun habe ich einen Wertgutschein über 5€. Wie ich gelesen habe sind Wertgutscheine immer vom Bruttobetrag abzuziehen. Doch stellt sich mir hier eine für mich komplizierte Frage. Muss ich die 5€, die ja über den kompletten Warenkorb hinweg abgezogen werden, Steuerlich anteilig auf beide steuersätze aufteilen und die Steuerbeträge korrigieren?

Position 1: Korb zu 10 € (inkl. 19% MwSt. = 1,90 €)
Position 2: Brot z 4 € (inkl. 7% MwSt. = 0,28 €)

SUMME: 14 € (inkl. 19% = 1,90 € sowie 7% = 0,28 €)

Gutschein: -5 € (10/14tel auf 19% MwSt. und 4/14tel auf 7% MwSt.)

Neue SUMME: 9 € (inkl. 19% MwSt. = 1,36 €, inkl. 7% MwSt. = 0,08 €)

Ich bin hier überfragt wie/ob ich die Steuerbeträge korrigieren muss :frowning:

Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße!

Wie ich nun gelesen habe sind Wert-Gutscheine exakt wie Bargeld zu behandeln, d.h. die Steuer-Beträge bleiben gleich und es wird vom Bruttobetrag einfach der Gutschein abgezogen?

Beispiel:

Position 1: Korb zu 10 € (inkl. 19% MwSt. = 1,90 €)
Position 2: Brot z 4 € (inkl. 7% MwSt. = 0,28 €)

SUMME: 14 € (inkl. 19% = 1,90 € sowie 7% = 0,28 €)

Gutschein: -5 € (

Neue SUMME: 9 € (inkl. 19% = 1,90 € sowie 7% = 0,28 €)

Auch das klingt mir leider nicht sehr einleuchtend, da ja die Steuerbeträge weiterhin auf 14€ ausgewiesen werden müssen, damit die 5 € versteuert werden, jedoch die Beträge nicht mehr zur SUMME passen was ja rechnerisch zu verwirrung führt.

Kennt sich damit jemand aus? Vielen Dank!

Hallo
Eigentlich hast du dir die Frage damit schon selbst beantwortet - nur nicht ganz zu Ende gedacht

Beispiel:
Position 1: Korb zu 10 € (inkl. 19% MwSt. = 1,90 €)
Position 2: Brot z 4 € (inkl. 7% MwSt. = 0,28 €)

SUMME: 14 € (inkl. 19% = 1,90 € sowie 7% = 0,28 €)

Das sind die Warenverkäufe

bezahlt wurde durch
Gutschein: -5 €
Bar: -9 €

Als der Gutschein „verkauft“ wurde, war dieser Umsatz nicht der Umsatzsteuer unterworfen, weil ja keine Ware verkauft wurde.