Hallo zusammen,
wir behandeln zur Zeit in der Ausbildung das Thema Mehrwertsteuer. Dazu ist mir eine Frage gekommen, auf die ich nach recherche im internet keine Lösung finden kann.
Wenn ich in einem Onlineshop im Warenkorb zwei Produkte mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen habe, Beispiel:
Position 1: Korb zu 10 € (inkl. 19% MwSt. = 1,90 €)
Position 2: Brot z 4 € (inkl. 7% MwSt. = 0,28 €)
SUMME: 14 € (inkl. 19% = 1,90 € sowie 7% = 0,28 €)
Nun habe ich einen Wertgutschein über 5€. Wie ich gelesen habe sind Wertgutscheine immer vom Bruttobetrag abzuziehen. Doch stellt sich mir hier eine für mich komplizierte Frage. Muss ich die 5€, die ja über den kompletten Warenkorb hinweg abgezogen werden, Steuerlich anteilig auf beide steuersätze aufteilen und die Steuerbeträge korrigieren?
Position 1: Korb zu 10 € (inkl. 19% MwSt. = 1,90 €)
Position 2: Brot z 4 € (inkl. 7% MwSt. = 0,28 €)
SUMME: 14 € (inkl. 19% = 1,90 € sowie 7% = 0,28 €)
Gutschein: -5 € (10/14tel auf 19% MwSt. und 4/14tel auf 7% MwSt.)
Neue SUMME: 9 € (inkl. 19% MwSt. = 1,36 €, inkl. 7% MwSt. = 0,08 €)
Ich bin hier überfragt wie/ob ich die Steuerbeträge korrigieren muss 
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße!