Hallo!
Ich lese ziemlich viele Zeitschriften und oft sind kostenlose Beilagen mit Gutscheinen für Produktproben, die man in bestimmten Geschäften einlösen kann oder Rabattcoupons zum Ausschneiden und Einlösen, dabei.
Ich löse selbst viele solcher Gutscheine ein, aber für manche habe ich einfach keine Verwendung.
Weiß jemand, ob ich solche Gutscheine bei Ebay anbieten kann oder, ob es illegal ist?
Oft kann man nämlich mit solchen Gutscheinen ziemlich viel Geld sparen.
Viele versteigern Rabattcodes, die als kostenlose Beilage bei Bestellungen im Internet, beigelegt werden. Also scheint es in Ordnung zu sein. Aber bei Zeitschriften bin ich mir doch etwas unsicher, obwohl es auch gehen müsste, weil ich sie mir selbst kaufe. Und solange auf dem Gutschein nicht draufsteht, dass der Weiterverkauf untersagt ist, müsste es doch kein Problem sein, oder?
Schon mal vielen Dank für die Antworten!
Hallo,
oft ist es in den AGB der Anbieter geregelt, ob Gutscheine verkauft werden dürfen oder nicht.
Ich kenne mehrere Anbieter, die das ausdrücklich verbieten - trotzdem findet man einige der Gutscheine auf ebay. Man muss sich halt dabei klar sein, dass der Verkauf und Kauf eigentlich nicht erlaubt ist.
Ob du deinen Gutschein im besonderen verkaufen darst, musst du dann mal in den AGB nachschlagen.
Stephanie
Hallo sweetybee1,
vielen Dank für Deine Anfrage.
In der Tat bieten viele Leute Rabattcodes oder ähnliche Aktionen auf ebay an, was nicht im Sinne des Verlages oder des Erfinders ist.
Dennoch ist zu prüfen, ob der Gutschein übertragbar ist und nicht personifiziert. Der ausstellenden Firma kann es dann egal sein, wer den Gutschein einlöst, Hauptsache die Firma kann Kunden gewinnen.
Ein Lizenz-rechtliches Problem sehe ich daher nicht.
Wo es Probleme geben könnte, ist das Urheberrecht an den Grafiken der Gutscheine. Selbst wenn die abfotografiert werden, so hat der Verlag weiterhin die Rechte an den Grafiken bzw. am Design der Gutscheine. Außerdem sollte man aufpassen, wenn man die Zeitschrift als solche abfotografiert, auch dieses Design ist urheberrechtlich geschützt und könnte zu einem Problem werden, wenn der Verlag da aktiv werden will. Vielleicht sollte man da eine eigene Grafik bauen oder ganz auf eine Bilderpräsentation verzichten. Vorstellen könnte ich mir auch ein Foto, wo ein Stapel Zeitschriften zu sehen ist, jedoch unerkennbar, um welche Zeitschriften es sich handelt.
Weiterhin sehe ich ein Problem, wenn der Titel der Zeitschrift genannt wird. Beispielsweise sind die Wörter der Zeitschrift „Die Bunte“ nicht nur zwei Wörter, sondern ist für den Verlag eine eingetragene Marke. Ich kenne Fälle, wo Webseitenbetreiber abgemahnt wurden, weil eine bloße Nennung einer eingetragenen Marke getätigt wurde. Ich selbst hatte das Wort „Guinness“ verwendet und mir wurde sehr intensiv angeraten, dieses Wort durch das Wort „Bier“ zu ersetzen. Abgemahnt wurde ich zwar nicht, aber dieses Problem war eine Zeit lang aktuell in den Medien. Daher rate ich zu einer Überschrift, die nicht eine bestimmte Zeitschrift nennt, sondern meinetwegen „Gutscheine aus Zeitschriften“ oder so ähnlich.
Nun, ich bin kein Anwalt für Urheber- und Markenrecht, daher sind diese Informationen unverbindlich. Ich gebe hier meine Erfahrungen als Webseitenbetreiber weiter, da ich auch hier strenge Vorschriften einzuhalten habe und Fallen überall lauern können. Mit einer gesunden Portion Vorsicht dürfte einer Versteigerung der Gutscheine bei Ebay nichts im Wege stehen.
Bis denne
gitarrejoern
Ich sehe das eigentlich genau wie du, aber sicherheitshalber könntest du doch beim Konsumentenschutz nachfragen. Die können dir sicher Auskunft geben.
LG 1144 elisabeth
Soweit ich weiß ist nur ein Katalogverkauf untersagt. Und auch Produkte mit Bezugsquellen um aber sich vollständig ab zu sichern sollten Sie eBay unter Ihrem Namen befragen unter:
http://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactUsNex…
lieben Gruß
Sven Stapf
genau, wenn es nicht anders draufsteht, kannst du den gutschein weiter verkaufen ohne „wenn und aber“
bg
Kai-Uwe
Hallo!e
Ich lese ziemlich viele Zeitschriften und oft sind kostenlose
Beilagen mit Gutscheinen für Produktproben, die man in
bestimmten Geschäften einlösen kann oder Rabattcoupons zum
Ausschneiden und Einlösen, dabei.
Ich löse selbst viele solcher Gutscheine ein, aber für manche
habe ich einfach keine Verwendung.
Weiß jemand, ob ich solche Gutscheine bei Ebay anbieten kann
oder, ob es illegal ist?
Oft kann man nämlich mit solchen Gutscheinen ziemlich viel
Geld sparen.
Viele versteigern Rabattcodes, die als kostenlose Beilage bei
Bestellungen im Internet, beigelegt werden. Also scheint es in
Ordnung zu sein. Aber bei Zeitschriften bin ich mir doch etwas
unsicher, obwohl es auch gehen müsste, weil ich sie mir selbst
kaufe. Und solange auf dem Gutschein nicht draufsteht, dass
der Weiterverkauf untersagt ist, müsste es doch kein Problem
sein, oder?
Schon mal vielen Dank für die Antworten!