Gutscheine für Kinder

Hallo,

wir hatten gestern eine kleine Diskussion und ich dachte ich frage hier mal nach.

Bildungsgutscheine sind ja inzwischen für Kinder von Hartz4-Empfänger beschlossen.

Meine Frage: wird dabei auch an die Kinder von Geringverdienern gedacht die nur knapp über Hartz4-Niveau leben? Oder muss sich dieser Familienvater jetzt überlegen, auf Hartz-4 „umzusteigen“ weil seine Kinder dann auch in den Musikunterricht gehen können weil er es sich genauso wenig leisten kann wie ein Hartz4-Empfänger bei dem das jetzt unterstützt wird?

Grüße
Jessica

Nein
Hallo,

Bildungsgutscheine sind ja inzwischen für Kinder von
Hartz4-Empfänger beschlossen.

Nein, darüber wird erst noch verhandelt.

Gruß
Otto

Hallo,

und wird bei den Verhandlungen daran auch gedacht? Wissen Sie das zufällig?

Grüße
Jessica

so ist es

Hallo,

Hallo.

wir hatten gestern eine kleine Diskussion und ich dachte ich
frage hier mal nach.
Bildungsgutscheine sind ja inzwischen für Kinder von
Hartz4-Empfänger beschlossen.

Es soll ein Chip-Karten-System sein.

Meine Frage: wird dabei auch an die Kinder von
Geringverdienern gedacht die nur knapp über Hartz4-Niveau
leben?

Die beziehen ja keine Sozialleistung und sind demnach nicht hilfebedürftig.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Bund insbesondere auch Bildungs- und Teilhabebedarfe von bedürftigen Kindern (SGB II und SGB XII) im Rahmen der Fürsorge zwingend abdecken. Das Bildungspaket bestehend aus Sach- und Geldleistungen stellt sicher, dass diese Leistungen im Sinne einer individuellen Förderung die hilfebedürftige Kindern und Jugendlichen erreichen.
Es heißt:
Ab dem 1.1.2011 haben diese Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket - zusätzlich zum Basisgeld. Das Bildungspaket ermöglicht, dass Kinder, deren Existenzminimum vom Staat gesichert wird, gezielt gefördert werden. Es sorgt für mehr soziale Integration und eröffnet den Kindern ein Mehr an Lebens- und Bildungschancen.

Oder muss sich dieser Familienvater jetzt überlegen,
auf Hartz-4 „umzusteigen“ weil seine Kinder dann auch in den
Musikunterricht gehen können weil er es sich genauso wenig
leisten kann wie ein Hartz4-Empfänger bei dem das jetzt
unterstützt wird?

Ob es jetzt sinnvoll ist, dass dieser Familienvater, ggf. auch manche Familienmutter, voll auf Hartz zu gehen, ist nur von dieser Person zu beantworten.
Eine allgemeine Empfehlung kann so nicht ausgesprochen werden.
Es wird immer Grenzfälle geben, die gerade mal so über irgendeiner Bemessungsgrenze liegen und sich benachteiligt fühlen. Aber Grenzen muss es geben.
Ob der Familienvater, der den Job hat, damit benachteiligt ist, würde ich nicht sagen. Er ist allenfalls gegenüber dem für seine Tätigkeit sonst üblicher Bezahlung benachteiligt, wenn er für die gleiche Tätigkeit weniger verdient, weil er Leiharbeiter ist und nach einen, für inzischen gesetzeswidrigen Tarifvertrag, bezahlt wird.
Das ist aber kein Hartz-Problem, es ist ein arbeitspolitisches Problem und kann nicht auf dem Rücken der Hartzer ausgetragen werden.

Es führt mit Sicherheit zu einer neuen Klagewelle, eben dieser Grenzfälle, welche sich gegenüber der Hartzfamilie finanziell benachteiligt sehen.
Der arbeitende Familienvater kann nicht den Hartzervater abstrafen, weil der „mehr“ bekommt als er. Der Hartzer bekommt nur soviel wie er und seine Kinder zum sozial gesicherten Lebensstandard in D benötigt.

Wenn dieser Standard aber noch nicht einmal durch harte Vollzeittätigkeit nicht erreicht werden kann, ist nicht der Hartzer schuld, sondern das System.
Möglicherweise kommt man dadurch jetzt um MIndestlöhne nicht mehr umhin.

Grüße
Jessica

MfG

Hallo Jessica,

von Seiten der SPD ist meines Wissens ins Gespräch gebracht worden, dass auch die Kinder von Wohngeldbeziehern diese Gutscheine erhalten sollten.

Apropos: Ganz egal, was in der Presse mit großen Schlagzeilen behauptet wird: Jemand, der berufstätig ist, hat immer mehr Geld als nur den Alg2-Satz.

Grüße

=^…^=

1 Like

Ganz aktuell: http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/ein-bis…

=^…^=

Hallo,

klar hat ein Arbeitnehmer immer mehr Geld als ein Hartz4-ler. Ein Beispiel: in meiner Familie gibt es eine 6-köpfige Familie (also 4 Kinder) und der Vater verdient nur 80€ mehr als wenn er für alle Hartz4 beantragen würde. Ist manchmal sehr frustriernd für ihn weil er seinen Kindern auch nicht mehr bieten kann als ohne Arbeit. Und von
Musikunterricht, Nachhilfe etc. kann der auch nur träumen.

Grüße
Jessica

1 Like

Hallo Jessica,

zu dem Arbeitseinkommen kommt aber noch das Kindergeld dazu, welches bei Alg2-Beziehern voll angerechnet wird. Außerdem kann ein Geringverdiener zusätzlich Wohngeld beantragen. Summa summarum ist das bei einer sechsköpfigen Familie dann deutlich mehr als bei einer ebensolchen, die nur von Alg2 lebt.

Sollte allerdings Dein Verwandter in der Gesamtsumme (also Verdienst + Kindergeld + Wohngeld) nur knapp über dem Alg2-Satz liegen, könnte er einen Antrag beim Jobcenter stellen, da er eventuell ergänzend Alg2 erhalten könnte („Aufstocker“).

Grüße

=^…^=

Bildungsgutscheine sind ja inzwischen für Kinder von Hartz4-Empfänger beschlossen.
Meine Frage: wird dabei auch an die Kinder von Geringverdienern gedacht die nur knapp über Hartz4-Niveau leben?

Laut den Nachrichten im Fernsehen war es ursprünglich NICHT so, dass die armen, Nicht-Hartz-IV-Kinder Gutscheine bekommen sollten.
Doch da das einigen (zu Recht) nicht gepasst hat, wurden auch arme Nicht-Hartz-IV-Kinder miteinbezogen. Ob die Regeln aber schon gültig sind, darf bezweifelt werden. Vermutlich erst in einigen Wochen.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de
Die beschäftigen sich mit sowas intensiv.

Hallo!

Interessantes Thema! Aber mal am Rande bemerkt: mit Aussicht auf Bildungsgutscheine zu kündigen und auf Hartz IV „umzusatteln“ ist zwar eine nette Idee, nützt aber m.E. nicht viel, da der Neu-Arbeitslose ja der Vermittlung zur Verfügung stehen muss und sicherlich viel eher in einen neuen Job -evtl. mit schlechteren Arbeitszeiten und längerem Arbeitsweg- vermittelt wird als der Langzeitarbeitslose…

Dann ist außer Spesen nix gewesen und die Kids müssten dann wohl auch wieder vom Musikunterricht oder was auch immer abgemeldet werden. :smile:)

Persönlich würde ich es ebenfalls begrüßen, wenn Geringverdiener auch Rabatte eingeräumt bekommen würden (Eintrittsgelder in Museen und ähnliches oder Berechtigung, Lebensmittel bei der Tafel abzuholen). Wobei es sicherlich vielen peinlich wäre, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen und damit trotz Arbeit in die „Sozialfall-Schublade“ gesteckt zu werden…

Viele Grüße
rosarot-2010

Ein Geringverdiener hat nie weniger Geld zur Verfügung als ein nicht erwerbstätiger ALG2- Bezieher…außer, er verzichtet auf seinen Kinderzuschlag- und Wohngeld- Anspruch (was dann aber ja seine eigene „Schuld“ wäre).

Noch sind diese Leistungen wie das sog. „Bildungspaket“ nicht durch - liegt alles noch beim Vermittlungsausschuss.

Und im Rahmen dieser ganzen Neid- Debatten sollte man gerade auch bzgl. dieser „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ der Kinder mal im Hinterkopf behalten, worum es dabei überhaupt konkret geht. Da scheinen ja teilweise wirklich abstruse Vorstellungen durch manche Köpfe zu geistern, was für grooßartige „Vergünstigungen“ da jetzt für die Kinder von ALG2- Betroffenen geplant sind.

Die Kinder sollen Mitgliedsbeiträge für Sport-, Musikvereine etc. in Höhe von 10 € im Monat erhalten können.
Das Jobcenter entscheidet, ob diese 10 € durch Direktzahlung an den Anbieter oder per personalisiertem Gutschein geleistet werden.
Aber: Um diese Gutscheine einlösen zu können, muss der Anbieter/ Verein zunächst erstmal einen Vertrag mit der Argentur für Arbeit abschließen.
Werden die Bedingungen der ARGE nicht erfüllt (z.B. weil die örtlichen Vereine u. Kursveranstalter keinen Vertrag mit der ARGE abschließen wollen oder können), dann haben die betroffenen Kinder auch keinen Anspruch auf diese Leistung.
Und bei Direktzahlung kann die ARGE die Zahlung ablehnen, wenn sie meint, das Angebot des Anbieters wäre nicht zweckgebunden, oder wenn ihr der Preis „unangemessen“ erscheint (zur Erinnerung: 10 € pro Monat…).

Wie (bzw. warum) man auf „Hartz IV umsteigen“ will, ist schwer nachvollziehbar. Die Bedürftigkeit wird als Anspruchsvoraussetzung für den Leistungsbezug überprüft. Sooo „ganz knapp über Hartz IV- Niveau“ kann man als Geringverdiener nicht liegen, da ja Kinderzuschlag und Wohngeld beantragt werden können.

Und wer „freiwillig“ bzw. vorsätzlich seine eigene Bedürftigkeit verursacht, um ALG2 - berechtigt zu werden, bekommt nicht nur Probleme mit der ARGE, sondern kann (mit Verlaub gesagt) nicht mehr alle stramm haben… vor allem nicht, um in den mutmaßlichen Genuss von Musik- Gutscheinen für die Kinder zu kommen.

Wenn man ALG2 bezieht und für sein 5jähriges Kind dank Regelsatz 17 € pro Woche für Essen und Trinken zur Verfügung hat, und seinen 17 jährigen Teenager mit wöchentlich 22,50 € sattkriegen soll (inkl. Schulessen), dann hat man in der Regel wohl ganz andere Sorgen, als sich über möglicherweise 10 € für Sport- oder Musikvereine zu freuen… die sehr viele betroffene Kinder weiterhin nicht in Anspruch nehmen werden können. Sei es, weil die Vereine an ihrem Ort keinen Vertrag mit der ARGE schließen… oder sei es, weil den Kindern 10 € direkt an den Verein überwiesen absolut nichts helfen, wenn man kein Geld für die Fahrkarten zum Training, für die Sportausrüstung, für evtl. Verbands- Jahresmitgliedsbeiträge, Prüfungsgebühren, für die Instrumente, Noten usw. hat.

Nichts davon ist im geplanten Bildungspäckchen enthalten … also diese Neidereien kann man sich wirklich sparen.