Ein Geringverdiener hat nie weniger Geld zur Verfügung als ein nicht erwerbstätiger ALG2- Bezieher…außer, er verzichtet auf seinen Kinderzuschlag- und Wohngeld- Anspruch (was dann aber ja seine eigene „Schuld“ wäre).
Noch sind diese Leistungen wie das sog. „Bildungspaket“ nicht durch - liegt alles noch beim Vermittlungsausschuss.
Und im Rahmen dieser ganzen Neid- Debatten sollte man gerade auch bzgl. dieser „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ der Kinder mal im Hinterkopf behalten, worum es dabei überhaupt konkret geht. Da scheinen ja teilweise wirklich abstruse Vorstellungen durch manche Köpfe zu geistern, was für grooßartige „Vergünstigungen“ da jetzt für die Kinder von ALG2- Betroffenen geplant sind.
Die Kinder sollen Mitgliedsbeiträge für Sport-, Musikvereine etc. in Höhe von 10 € im Monat erhalten können.
Das Jobcenter entscheidet, ob diese 10 € durch Direktzahlung an den Anbieter oder per personalisiertem Gutschein geleistet werden.
Aber: Um diese Gutscheine einlösen zu können, muss der Anbieter/ Verein zunächst erstmal einen Vertrag mit der Argentur für Arbeit abschließen.
Werden die Bedingungen der ARGE nicht erfüllt (z.B. weil die örtlichen Vereine u. Kursveranstalter keinen Vertrag mit der ARGE abschließen wollen oder können), dann haben die betroffenen Kinder auch keinen Anspruch auf diese Leistung.
Und bei Direktzahlung kann die ARGE die Zahlung ablehnen, wenn sie meint, das Angebot des Anbieters wäre nicht zweckgebunden, oder wenn ihr der Preis „unangemessen“ erscheint (zur Erinnerung: 10 € pro Monat…).
Wie (bzw. warum) man auf „Hartz IV umsteigen“ will, ist schwer nachvollziehbar. Die Bedürftigkeit wird als Anspruchsvoraussetzung für den Leistungsbezug überprüft. Sooo „ganz knapp über Hartz IV- Niveau“ kann man als Geringverdiener nicht liegen, da ja Kinderzuschlag und Wohngeld beantragt werden können.
Und wer „freiwillig“ bzw. vorsätzlich seine eigene Bedürftigkeit verursacht, um ALG2 - berechtigt zu werden, bekommt nicht nur Probleme mit der ARGE, sondern kann (mit Verlaub gesagt) nicht mehr alle stramm haben… vor allem nicht, um in den mutmaßlichen Genuss von Musik- Gutscheinen für die Kinder zu kommen.
Wenn man ALG2 bezieht und für sein 5jähriges Kind dank Regelsatz 17 € pro Woche für Essen und Trinken zur Verfügung hat, und seinen 17 jährigen Teenager mit wöchentlich 22,50 € sattkriegen soll (inkl. Schulessen), dann hat man in der Regel wohl ganz andere Sorgen, als sich über möglicherweise 10 € für Sport- oder Musikvereine zu freuen… die sehr viele betroffene Kinder weiterhin nicht in Anspruch nehmen werden können. Sei es, weil die Vereine an ihrem Ort keinen Vertrag mit der ARGE schließen… oder sei es, weil den Kindern 10 € direkt an den Verein überwiesen absolut nichts helfen, wenn man kein Geld für die Fahrkarten zum Training, für die Sportausrüstung, für evtl. Verbands- Jahresmitgliedsbeiträge, Prüfungsgebühren, für die Instrumente, Noten usw. hat.
Nichts davon ist im geplanten Bildungspäckchen enthalten … also diese Neidereien kann man sich wirklich sparen.