Kommt darauf an.
Wenn du einfach so Gutscheine per Werbung raushaust (10% Rabatt auf diesen Coupon bei Buchung bis…), dann buchst du garnix, sondern erfasst einfach die geminderten Erlöse und bildest evtl. im Jahresabschluss eine Rückstellung für Gutscheine, die noch kommen.
Wenn du Gutscheine verkaufst, kommt es ein bisschen darauf an, ob der Gutschein für einen bestimmten Artikel ist oder ob es ein Nennwertgutschein ist. Klingt bei dir nach Nennwertgutschein, deswegen gilt, dass du ihn ohne Umsatzsteuer buchst (weil ja noch nicht klar ist, welche Umsatzsteuer ausgelöst wird, im Reisebüro gibt es ja unterschiedliche Leistungen, Inland, Flugreisen, vielleicht Reiseführer…)
per Gutschein an Kasse
und bei Einlösung
per Umsatzerlös und USt an Gutschein
Gutschein sollte ein Konto im Bereich der sonstigen Verbindlichkeiten sein.
Wenn du Gutscheine verschenkst, bist du im Bereich der Problematik der steuerlichen Behandlung von Geschenken, das müsste man etwas ausführlicher diskutieren, hier lauern zahlreiche Fallstricke, die ein Betriebsprüfer genussvoll ans Licht bringt…