Angenommen Person A hat Gutscheine (unbefristet gültig) für eine Fahrt auf einer Kartbahn vor 6 Monaten erworben. Nach 3 Monaten wechselt der Betreiber der Kartbahn, führt das Unternehmen aber unter gleichem Namen weiter.
- Sind die Gutscheine noch gültig?
- Angenommen der Betreiber verweigert die Leistung der Gutscheine, darf Person A den Kaufpreis zurückverlangen?
Angenommen Person A hat Gutscheine (unbefristet gültig) für
eine Fahrt auf einer Kartbahn vor 6 Monaten erworben. Nach 3
Monaten wechselt der Betreiber der Kartbahn, führt das
Unternehmen aber unter gleichem Namen weiter.
- Sind die Gutscheine noch gültig?
In der Regel nicht, da der Vertrag über eine Leistung (hier Gutschein) mit dem Vorbesitzer zu Stande kam. Ausnahme: Der neue Betreiber hat sich mit der Übernahme der Firma verpflichtet, diese einzulösen.
- Angenommen der Betreiber verweigert die Leistung der
Gutscheine, darf Person A den Kaufpreis zurückverlangen?
Ja, aber von dem vorherigen Betreiber
Den neuen Betreiber auf Kundenfreundlichkeit ung den Wert eines guten Rufs hinzuweisen und sich dann auf eine (Teil-)Anerkennung zu einigen wäre vermutlich der effektivste Weg.