Gutscheine nach Betreiberwechsel ungültig?

Angenommen Person A hat Gutscheine (unbefristet gültig) für eine Fahrt auf einer Kartbahn vor 6 Monaten erworben. Nach 3 Monaten wechselt der Betreiber der Kartbahn, führt das Unternehmen aber unter gleichem Namen weiter.

  1. Sind die Gutscheine noch gültig?
  2. Angenommen der Betreiber verweigert die Leistung der Gutscheine, darf Person A den Kaufpreis zurückverlangen?

Angenommen Person A hat Gutscheine (unbefristet gültig) für
eine Fahrt auf einer Kartbahn vor 6 Monaten erworben. Nach 3
Monaten wechselt der Betreiber der Kartbahn, führt das
Unternehmen aber unter gleichem Namen weiter.

  1. Sind die Gutscheine noch gültig?

In der Regel nicht, da der Vertrag über eine Leistung (hier Gutschein) mit dem Vorbesitzer zu Stande kam. Ausnahme: Der neue Betreiber hat sich mit der Übernahme der Firma verpflichtet, diese einzulösen.

  1. Angenommen der Betreiber verweigert die Leistung der
    Gutscheine, darf Person A den Kaufpreis zurückverlangen?

Ja, aber von dem vorherigen Betreiber

Den neuen Betreiber auf Kundenfreundlichkeit ung den Wert eines guten Rufs hinzuweisen und sich dann auf eine (Teil-)Anerkennung zu einigen wäre vermutlich der effektivste Weg.