Gutscheine_ohne Barablöse

Hallo!

Vorab: In Österreich hat es 2012 das Urteil des Oberstengerichtshof gegeben das Gutscheine 30 Jahre gültig sein müssen - und ein Ablaufdatum nicht zulässig ist - dies gilt auch rückwirkend-

Meine Frage:

Habe einen Gutschein für ein Thermenwochenende - dieser Gutschein ist 2007 abgelaufen (auf dem Gutschein ist kein Geldbetrag ersichtlich…auch nicht ob der Gutschein gekauft, gewonnen,…wurde)

Der Gutschein wurde mir von einem Bekannten zum Geburtstag geschenkt.

Habe bei dieser Therme angerufen und nachgefragt und den Gutscheincode durchgegeben.

Antwort: Der Gutschein wurde bei Ihnen nicht gekauft sondern wurde durch ein Gewinnspiel erworben…oder wurde von Ihnen verschenkt genau ist es nicht mehr nachvollziebar…und wäre es ein Gutschein der barabgelöst wurde wäre er noch gültig…

Hat jemand Erfahrungen mit solch Guscheinen?
Wie kann ich wissen das dieser Guschein nicht barabgelöst wurde?
Was kann ich dagegen tun - Einspruch halten sinnvoll?

Danke

Hallo!

Vorab: In Österreich hat es 2012 das Urteil des
Oberstengerichtshof gegeben das Gutscheine 30 Jahre gültig
sein müssen - und ein Ablaufdatum nicht zulässig ist - dies
gilt auch rückwirkend-

wirklich ? das wäre ja eine extrem krasse abweichung von der rechtsprechung in D und die faktische abschaffung von gutscheinen in österreich ?! hast du einen link zu der entscheidung ?

http://www.arbeiterkammer.com/online/gutscheine-6855…

mich würden Meinungen interresieren :wink: ?

Danke