Hallo und Guten Tag:
Folgender konstruierter Fall: Blumen durch den Betriebsrat, vom Arbeitgeber bezahlt, für Jubiläen und runde Geburtstage sind kein geldwerter Vorteil, aber ein Gutschein über Blumen wären ein geldwerter Vorteil? Oder wie wäre das zu sehen? Und wo würde man es finden wenn man es suchen tuten täte…sozusagen.
Nein, wäre es nicht. Ein Gutschein, auf dem genau vermert ist, was daür zu erhalten ist, ist gleichgestellt mit dem dahinter steckenden Artikel. Ein geldwerter Vorteil wird es erst, wenn der Gutschein auch in bar auszahlbar wäre (der Blumenhändler also das Geld dafür hergibt) oder wenn auf dem Gutschein ein Wert abgedruckt ist (Also Blumen im Wert von 40 Euro).
Auf dem Gutschein darf also nur stehen „1 Rosenstrauß „Frühlingsgruß““
Andreas